Zitat:
Zitat von npalko
hier findet wieder die übliche vermischung von garantie und gewährleistung statt, ausser die kamera wurde direkt bei sony gekauft.
die freiwillige leistung garantie betrifft den hersteller - hier sony.
die gesetzliche leistung gewährleistung den verkäufer.
also kosten könnte man nur dann im rahmen eines schadenanspruches gegen den verkäufer durchsetzen, wenn du die kamera unter der bedingungen gekauft hast, das du sie für das shooting brauchst, ansonst geht da nur reperatur und austausch bzw wandlung wenn das nicht mehr zumutbar ist (bei neugeräten 2 versuche), aber wie immer nur gegen den verkäufer, dm hersteller kannst du direkt nichts an, weil der verkäufer für die beschafenheit eines geräts haftet.
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Wem erzählst du das?
Mein Rat aus
http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...&postcount=973 wurde offensichtlich nicht befolgt. Das mit dem Customer Service hatte ich übrigens glatt überlesen. Was hat der mit der Sache überhaupt zu tun?