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Alt 22.02.2014, 18:47   #11
npalko
 
 
Registriert seit: 01.01.2013
Beiträge: 7
hier findet wieder die übliche vermischung von garantie und gewährleistung statt, ausser die kamera wurde direkt bei sony gekauft.

die freiwillige leistung garantie betrifft den hersteller - hier sony.
die gesetzliche leistung gewährleistung den verkäufer.

also kosten könnte man nur dann im rahmen eines schadenanspruches gegen den verkäufer durchsetzen, wenn du die kamera unter der bedingungen gekauft hast, das du sie für das shooting brauchst, ansonst geht da nur reperatur und austausch bzw wandlung wenn das nicht mehr zumutbar ist (bei neugeräten 2 versuche), aber wie immer nur gegen den verkäufer, dm hersteller kannst du direkt nichts an, weil der verkäufer für die beschafenheit eines geräts haftet.
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