Zitat:
Zitat von kosta88
Bin mir nicht ganz sicher ob du Sony für Mängel und dir dadurch entstandene Kosten verantwortlich halten kannst. Auch wenn die Kamera 2. mal in der Reparatur war. Aber würde mich interessieren was schlussendlich passiert. 
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Da stimme ich Dir zu. Das habe ich aus einen Rechtsforum:
"Die Herstellergarantie beinhaltet in der Regel nur den Anspruch auf die Behebung von Fehlern. Eine weitergehende Haftung ist üblicherweise ausgeschlossen. Wenn die Reparatur wiederholte Male fehlschlägt, besteht möglicherweise ein Anspruch auf ein Austauschgerät, oder aber Ersatz des Zeitwerts. Mehr aber nicht.
Wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war bzw. innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, ist es sinnvoller, sich an den Händler zu wenden. Gegenüber dem Händler besteht bereits nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen ein Rücktrittsrecht."
Die Daumen sind aber für ein gutes Ergebnis/Ende gedrückt.