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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Kulanz und Verständnis von Sony nicht hinnehmbar
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Alt 31.05.2013, 09:43   #21
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.951
Zitat:
Zitat von Man Beitrag anzeigen
kann ich die Verärgerung des Kunden über die "etwas pampige" Antwort von Sony gut nachvollziehen.
Welche pampige Antwort??

Zitat:
Sehr geehrter Herr ******,

Ich habe nochmals bei der zuständigen Stelle nachgefragt wegen einer möglichen Kulanzreparatur, diese ist aber leider abgelehnt worden. Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen.

Ich bedauere die Ablehnung zutiefst und hoffe, Sie auch in Zukunft als Kunden wieder begrüßen zu können.
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Dana ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 31.05.2013, 09:44   #22
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Zur juristischen Bewertung der Gewährleistungsrechte im Kaufrecht sag ich jetzt nichts mehr... Nur soviel: "Wandelung" gibt es seit 2002 nicht mehr...
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Alt 31.05.2013, 10:48   #23
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.704
Zitat:
Zitat von Dana Beitrag anzeigen
Welche pampige Antwort??
Gemeint war dieser Teil:

....Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen.....,

da ich ihn für sachlich nicht korrekt halte.

Der Kunde wird damit meiner Meinung nach (das muss ja nicht jeder so empfinden) als unwissend und anmassend/unverschämt dargestellt, da er etwas fordert, wozu er kein Recht hat. Das wäre durchaus noch korrekt, wenn die geannte Begründung auch stimmen würde - meiner Meinung nach ist es aber nicht so, dass es 3 identische Fehler sein müssen.
Vermutlich ist mein Begriff "pampig" (i.S.v.unfreundlich) falsch und ich sollte eher "frech" oder "sehr selbstbewusst" oder so ähnlich verwenden.
Der Text selber ist durchaus freundlich (also nicht pampig) verfasst - insofern also ein begrifflicher Fehler von mir.

vlG

Manfred
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Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
Man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 16:02   #24
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.113
Zitat:
Zitat von Man Beitrag anzeigen
Der Kunde wird damit meiner Meinung nach (das muss ja nicht jeder so empfinden) als unwissend und anmassend/unverschämt dargestellt, da er etwas fordert, wozu er kein Recht hat. Das wäre durchaus noch korrekt, wenn die geannte Begründung auch stimmen würde - meiner Meinung nach ist es aber nicht so, dass es 3 identische Fehler sein müssen.
Du wirfst wieder einiges durcheinander.

a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge.

b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht.

c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz


(Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.)
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 16:03   #25
cee
 
 
Registriert seit: 20.11.2012
Ort: Fellbach
Beiträge: 87
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Gnaaa ich wusste, dass das kommt. Das ist aber nur eine Fiktion, das heißt nicht, dass die Nacherfüllung nicht schon vorher fehlgeschlagen sein kann.
Na siehste, dann weisst du doch, woher dieser Glaube kommt

Chris
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Alt 31.05.2013, 16:42   #26
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Aha, du wolltest mich wohl necken Ist dir gelungen.
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Alt 31.05.2013, 17:22   #27
fotogen
 
 
Registriert seit: 05.02.2013
Beiträge: 1.260
Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr?
Also solange reparieren lassen, bis (...) und dann hat man den Anspruch, das Geld zurückzufordern?

Wie lange bzw. oft muss man denn reparieren lassen?
__________________
Allzeit gut Licht, Markus
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Alt 31.05.2013, 17:40   #28
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.704
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Du wirfst wieder einiges durcheinander.

a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge.

b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht.

c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz


(Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.)
Alles korrekt, Danke für die Korrketur (da habe ich in der Tat Sony für einen Vertragspartner gehalten = leider falsch, hier geht es ja "nur" um den Kaufvertrag). Ich habe aber nie behauptet, dass es einen Rechtsanspruch auf Kulanz gibt.

Auch verschieben Richtung Cafe finde ich sinnvoll. (und die Überschrift finde ich immer noch falsch).

vlG

Manfred
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Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
Man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 20:01   #29
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von fotogen Beitrag anzeigen
Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr?
Ja, seitdem heißt das "Rücktritt". Zumindest in Deutschland.
__________________
Gruß
André
Erster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 20:10   #30
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.513
Zitat:
Zitat von Man Beitrag anzeigen
...Auch verschieben Richtung Cafe finde ich sinnvoll...
Da muss ich meinem Namensvetter zustimmen, denn das Thema hat mit dem Technik-Bereich wenig zu tun.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

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