Zitat:
Zitat von Irmi
Der Veranstalter darf das Foto nur im Zusammenhang mit dem Wettbewerb nutzen.
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Als Nicht-Jurist stimme ich mit Deiner Zusammenfassung überein! Diesen Bedingungen würde ich persönlich jedenfalls zustimmen! Was mir fehlt, ist die Verpflichtung zur Namensnennung der Fotografin / des Fotografen bei Veröffentlichungen. Ich erlebe immer wieder einmal, dass meine Bilder mit "Foto: Agentur XY" bezeichnet in unterschiedlichen Publikationen auftauchen und die Urheberquelle so "versandet".