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#11 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.046
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Eine Rückfrage ist nicht gleichzusetzen mit der Bezeichnung als Lügner. Aber selbst die Tatsachenbehauptung "Du lügst!" ist nicht zwingend eine Beleidigung.
Zu den Fragen, was Du hier darfst oder nicht, wende Dich bitte an die Verantwortlichen - ich kann Dir da keine Auskunft erteilen. Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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