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#8 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Kleine Korrektur ist gut - immerhin muß das Objektiv geöffnet werden. Preise dafür kenne ich nicht, aber idR. fallen sie höher aus als man meint. Einfach weil das nicht jeder kann und auch Spezialwerkzeug dafür nötig ist, vergleichbar mit Autowerkstätten (die ja auch satte Stundensätze haben).
Darum würde ich mir das Einschicken wegen solcher Kleinigkeiten auch tunlichst verkneifen, es sei denn man kann sicher sein, daß es durch die Garantie abgedeckt ist. Staub in (nicht speziell abgedichteten) Zoomobjektiven ist übrigens recht normal und kommt früher oder später möglicherweise eh wieder. Auch deshalb würde ich mir darüber keine grauen Haare wachsen lassen. Die 5 Jahresgarantie gilt übrigens nur für die Erstbesitzer, genau deshalb muß man das Objektiv ja auf den eigenen Namen registrieren. Zumindest offiziell ist das so, alles andere wäre Kulanz. Wenn die Kaufrechnung personalisiert ist, gilt das übrigens auch für alle anderen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Zumindest in der Theorie wie gesagt, in der Praxis handhaben das zumindest die Hersteller oft lockerer - Händler (die Ansprechpartner für die Gewährleistung sind) aber nicht unbedingt.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (10.03.2010 um 00:59 Uhr) |
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