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#20 | |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
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Zitat:
Meiner Meinng nach sind öffentliche Darbietungen und Auftritte eine der Ausnahmen, die in §23 KUG genannt sind. Und der andere Fall mit den "Personen im öffentlichen Interesse" ist mittlerweile überholt. Es ist jetzt nämlich davon abhängig, ob im Einzelfall eine Situation von öffentlichem Interesse vorliegt, bevor du Bilder legal veröffentlichen darfst.
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Ciao Stefan |
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