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#11 |
Themenersteller
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
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Doch, den gibt es noch.
Wenn in der Ko***-Tüte zuviel Alkohol in der Masse vorhanden ist, muß dieser verzollt werden, auch bei der Einfuhr. Weiter droht langstündige Inselhaft wg. verschleiertem Alkoholschmuggel in Tateinheit mit Nahrungsmittelversäuerung, versuchter oder vollendeter Inselvermüllung und weiterer schwerwiegender Delikte. Da kennen die nix, das schreiben die vor. ![]() Daraus folgt: Was ich gegessen und getrunken habe ist bezahlt und gehört mir und bleibt da, wo es hingehört... in mir. Außerdem ist Seekrankheit reine Einbildung. Die angeblich davon Betroffenen sind auf den Volksfesten stundenlang die besten Gäste der Achterbahnen und ähnlichen Fahrgeschäften. ![]() ![]() Gruß: Joachim
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Rettet die Fische, esst mehr Kormorane! Rettet mich, esst meine Feinde! |
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