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Alt 28.03.2008, 15:45   #21
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Mir hat mal jemand geraten, bei einem Knöllchen oder ähnlicher Verwarngeldsache über die man sich ärgert, wo man aber rechtlich nichts ausrichten kann, einfach 50 cent mehr zu überweisen. Einfach behalten dürfen sie den Mehrbetrag nicht, also muss sich jemand drum kümmern, dass das zuviel gezahlte zurücküberwiesen wird und wenn man die drauf verwendete Arbeitszeit und Überweisungskosten ausrechnet, dann kostet das das Amt mehr als sie durch's Knöllchen eingenommen haben.
Ist zwar nicht die feine englische aber wenn ich das Gefühl hätte, abgezockt worden zu sein, nur um die Stadt- oder Landeskasse zu sanieren, dann hätte ich da möglicherweise wenig Skrupel. Probiert habe ich's noch nicht, bin auch bislang nicht in der Verlegenheit gewesen.
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