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Alt 02.02.2008, 23:02   #11
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
Oder war deine Antwort eh so zu verstehen, dass ich den gesamten Deal über eine deutsche Person abwickeln muss und dieser quasi das Zeugs dann abkaufe? Dann für den Fall von Garantie- oder Serviceansprüchen brauche ich ja einen Nachweis, dass das Zeugs auch mir gehört.
Korrekt formuliert wäre:

Nicht Du wickelst "über eine deutsche Person" (wobei "deutsch" nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun hat) ab, sondern eine in die Abwicklungsbestimmungen der Cashback-Aktion passende Person kauft die Cam und beantragt / erhält Cashback.

Was diese Person dann mit Kamera & Cashback macht ist ihr überlassen

...wir wollen ja nicht einmal ansatzweise in bedenkliche Nähe zu eventuell möglichen rechtlichen Grauzonengesichtspunkten kommen, oder ?
__________________
VLG: Manni
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