Zitat:
Zitat von twolf
da würde ich denn Ball sehr niedrig halten, da ist so einiges im argen, Man sollte sich angewöhnen es gescheit oder garnicht zu machen, d.h. klare Aussagen und vereinbarungen treffen, denn so ohne sind deine aussagen nicht, Entweder oder, da gehört hinten auf den Fotos der name und die adresse drauf, und klare abmachungen über die Verwendung der Bilder gemacht, aber bitte nicht so ein wischi waschi!
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Zum Glück braucht man in Deutschland nicht gleich Vereinbarungen zu treffen oder (wie in den USA) sein "Copyright" erst einmal anzumelden. Die Sache ist glasklar: Wer ein Bild (oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Werk) veröffentlicht, muss sich vergewissern, dass er auch das Verwertungsrecht besitzt.
Ich vemute jetzt einmal, dass die Schüler die Bilddatei an die Zeitungsredaktion gemailt haben. Zwar kann man seine Kontaktdaten in den IPTC-Daten hinterlassen, doch so auffällig wie ein Aufkleber auch der Rückseite eines Papierabzugs ist das nicht. Wie auch immer: Die Zeitungs-Redaktion hätte nachfragen müssen, wer Urheber des Fotos ist und ob sie das Verwertungsrecht haben.
Martin