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#1 |
Registriert seit: 11.08.2006
Ort: Oberhausen
Beiträge: 230
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Bildveröffentlichung durch Tageszeitung
Folgender Fall:
Ich habe auf einer Veranstaltung für die auftretende Gruppe von Schülern (also in deren Auftrag/Wunsch) Fotos während der Proben geschossen. Im Anschluss habe ich einige Bilder vorab per Email an den Organisator (Schüler) verschickt, da diese in der Abizeitung abgedruckt werden sollte. Diesem Abdruck habe ich meine Zusage erteilt. Geld habe ich weder für die Fotos, noch für die Verwertungsrechte erhalten/verlangt, da ich das mehr als Hobby sehe! Nun schlage ich die NRZ auf und finde im Jugendteil eins meiner Fotos, etwas zurechtgeschnitten, aber definitiv eins meiner Bilder, da auch sonst niemand der Presse vor Ort war. Eine Namensangabe oder ähnliches ist nicht angegeben, was ich in dieser Form nicht OK finde. Ist sowas kommentarlos zu aktzeptieren, oder was würdet ihr vorschlagen? |
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#2 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Mail an die Redaktion mit Kontonummer für die Honorarüberweisung.
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VLG: Manni |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.08.2006
Ort: Oberhausen
Beiträge: 230
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An dem Email hatte ich auch schon Gedacht, aber direkt nach Honorar schreien finde ich etwas brutal... . Freu mich ja ein Stück weit drüber, abgedruckt worden zu sein!
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Stimmt. Das würde ich allerdings auch sagen!
Und damit es nicht ignoriert wird schreibst Du gleich Deine Steuernummer dazu. Sonst kommen die nämlich und fragen danach!! Edit: Du bist abgedruckt worden. Musst Denen ja nicht gleich auf die Nase binden das Du Dich darüber freust. Erstmal hätten die fragen müssen - so ist das!! |
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#6 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Freude hin, Freude her: Die Sauerei ist die ungenehmigte Veröffentlichung ohne Namensnennung - und da hört für mich der Spaß auf. Es liegt in der Sorgfaltspflicht der Redaktion, vor dem Abdruck die Rechte zu prüfen.
Wenn Du nicht die Welle machen willst lässt Du Dir die Mäuse nach NRZ-Honorartabelle überweisen. Alternativ errechnest Du das Honorar nach ![]()
__________________
VLG: Manni |
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#7 | |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
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Zitat:
![]() ...es sei denn, Du hast weitere Nebeneinkünfte...
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#8 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Manni hat völlig recht: Die Redaktion muss sich vergewissern, wer das Urheberrecht hat. Nur wenn der "Schüler" eine Erklärung unterschrieben hätte, dass das Bild von ihm stammt und frei von Rechten Dritter ist, wäre die Redaktion aus dem Schneider.
Ich wäre da jetzt auch nicht schüchtern. Bei der Zeitung wird man sicher dein Foto honorieren, so etwas passiert ständig in allen Redaktionen und ist für die absolut kein Beinbruch. Martin |
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#9 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Ja, da hat die Redaktion sicherlich schlampig gearbeitet.
OT: Wie kommt man eigentlich an die Honorartabellen der jeweiligen Blättchen? Gibt es da Veröffentlichungspflicht, allgemeine Richtsätze, ... Man kann ja nicht jedes Käsblättchen kennen (z.B. NRZ)
__________________
Gruß, Michael |
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