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Alt 28.01.2008, 20:07   #1
falkII
 
 
Registriert seit: 11.08.2006
Ort: Oberhausen
Beiträge: 230
Bildveröffentlichung durch Tageszeitung

Folgender Fall:

Ich habe auf einer Veranstaltung für die auftretende Gruppe von Schülern (also in deren Auftrag/Wunsch) Fotos während der Proben geschossen. Im Anschluss habe ich einige Bilder vorab per Email an den Organisator (Schüler) verschickt, da diese in der Abizeitung abgedruckt werden sollte. Diesem Abdruck habe ich meine Zusage erteilt.

Geld habe ich weder für die Fotos, noch für die Verwertungsrechte erhalten/verlangt, da ich das mehr als Hobby sehe!

Nun schlage ich die NRZ auf und finde im Jugendteil eins meiner Fotos, etwas zurechtgeschnitten, aber definitiv eins meiner Bilder, da auch sonst niemand der Presse vor Ort war. Eine Namensangabe oder ähnliches ist nicht angegeben, was ich in dieser Form nicht OK finde.

Ist sowas kommentarlos zu aktzeptieren, oder was würdet ihr vorschlagen?
falkII ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.01.2008, 20:11   #2
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Mail an die Redaktion mit Kontonummer für die Honorarüberweisung.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 20:14   #3
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Mail an die Redaktion mit Kontonummer für die Honorarüberweisung.
Das sehe ich genau so. Mehr wie Dir absagen können sie nicht.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 20:14   #4
falkII

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.08.2006
Ort: Oberhausen
Beiträge: 230
An dem Email hatte ich auch schon Gedacht, aber direkt nach Honorar schreien finde ich etwas brutal... . Freu mich ja ein Stück weit drüber, abgedruckt worden zu sein!
falkII ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 20:15   #5
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Stimmt. Das würde ich allerdings auch sagen!

Und damit es nicht ignoriert wird schreibst Du gleich Deine Steuernummer dazu.
Sonst kommen die nämlich und fragen danach!!

Edit: Du bist abgedruckt worden. Musst Denen ja nicht gleich auf die Nase binden das Du Dich darüber freust. Erstmal hätten die fragen müssen - so ist das!!
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.01.2008, 20:24   #6
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Freude hin, Freude her: Die Sauerei ist die ungenehmigte Veröffentlichung ohne Namensnennung - und da hört für mich der Spaß auf. Es liegt in der Sorgfaltspflicht der Redaktion, vor dem Abdruck die Rechte zu prüfen.

Wenn Du nicht die Welle machen willst lässt Du Dir die Mäuse nach NRZ-Honorartabelle überweisen.

Alternativ errechnest Du das Honorar nach MFM-Honorartabelle, verdoppelst wegen unerlaubter Nutzung / fehlender Urhebernennung und wartest auf die Mücken.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 20:36   #7
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
...Alternativ errechnest Du das Honorar nach MFM-Honorartabelle, verdoppelst wegen unerlaubter Nutzung / fehlender Urhebernennung und wartest auf die Mücken.
...und keine Sorge wegen des Finanzamtes, denn das Honorar übersteigt damit nicht die zulässigen (Frei-) Grenzen für Nebeneinkommen...
...es sei denn, Du hast weitere Nebeneinkünfte...
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 21:28   #8
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Manni hat völlig recht: Die Redaktion muss sich vergewissern, wer das Urheberrecht hat. Nur wenn der "Schüler" eine Erklärung unterschrieben hätte, dass das Bild von ihm stammt und frei von Rechten Dritter ist, wäre die Redaktion aus dem Schneider.

Ich wäre da jetzt auch nicht schüchtern. Bei der Zeitung wird man sicher dein Foto honorieren, so etwas passiert ständig in allen Redaktionen und ist für die absolut kein Beinbruch.

Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 21:36   #9
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Ja, da hat die Redaktion sicherlich schlampig gearbeitet.

Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
lässt Du Dir die Mäuse nach NRZ-Honorartabelle überweisen.
OT:
Wie kommt man eigentlich an die Honorartabellen der jeweiligen Blättchen? Gibt es da Veröffentlichungspflicht, allgemeine Richtsätze, ... Man kann ja nicht jedes Käsblättchen kennen (z.B. NRZ)
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 21:59   #10
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Manni und Martin haben völlig Recht!
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
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