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Bildveröffentlichung durch Tageszeitung
Folgender Fall:
Ich habe auf einer Veranstaltung für die auftretende Gruppe von Schülern (also in deren Auftrag/Wunsch) Fotos während der Proben geschossen. Im Anschluss habe ich einige Bilder vorab per Email an den Organisator (Schüler) verschickt, da diese in der Abizeitung abgedruckt werden sollte. Diesem Abdruck habe ich meine Zusage erteilt. Geld habe ich weder für die Fotos, noch für die Verwertungsrechte erhalten/verlangt, da ich das mehr als Hobby sehe! Nun schlage ich die NRZ auf und finde im Jugendteil eins meiner Fotos, etwas zurechtgeschnitten, aber definitiv eins meiner Bilder, da auch sonst niemand der Presse vor Ort war. Eine Namensangabe oder ähnliches ist nicht angegeben, was ich in dieser Form nicht OK finde. Ist sowas kommentarlos zu aktzeptieren, oder was würdet ihr vorschlagen? |
Mail an die Redaktion mit Kontonummer für die Honorarüberweisung.
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Zitat:
Gruß Wolfgang |
An dem Email hatte ich auch schon Gedacht, aber direkt nach Honorar schreien finde ich etwas brutal... . Freu mich ja ein Stück weit drüber, abgedruckt worden zu sein!
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Stimmt. Das würde ich allerdings auch sagen!
Und damit es nicht ignoriert wird schreibst Du gleich Deine Steuernummer dazu. Sonst kommen die nämlich und fragen danach!! Edit: Du bist abgedruckt worden. Musst Denen ja nicht gleich auf die Nase binden das Du Dich darüber freust. Erstmal hätten die fragen müssen - so ist das!! |
Finde ich nicht einfach. Möglicherweise ist sich der Schüler überhaupt keiner Schuld bewusst (wie alt ist er denn?).
Ich würde ihn auf jeden Fall darauf ansprechen, und dass dies nicht ok ist. Und dann könnte er ja noch veranlassen, dass in der nächsten Ausgabe nochmal Dein Foto mit Deinem Namen erscheint mit der Anmerkung, dass dies in der letzten Ausgabe verschwitzt wurde. Und im Wiederholungsfal mit Konsequenzen drohen. |
Ich würde auch eher sagen, das ist eine Angelegenheit mit dem Schüler und nicht mit der Redaktion. Wahrscheinlich dachte der - absolut nichts denkend - ein wenig Publicity ist nicht schlecht, hat's der Redaktion mit ein paar Zeilen geschickt, die hat's ein wenig zurechtgeschnitten, ohne Ahnung, dass das Bild gar nicht von dem Schüler war, und dann veröffentlicht.
Halte Dich an den Schüler und mach ihm klar, was passiert ist - aber erwarte kein großartiges Verständnis. An die Redaktion zu gehen, wird kein Ergebnis bringen; die verweisen Dich bloß auf den Lieferanten des Bildes. Nimm's zur Kenntnis und freu Dich, dass Du eine Publikation hast ;) |
Okay, das sollte man vielleicht vorher klären.
Vielleicht ist es aber auch nur abgedruckt. Dafür spräche der veränderte Bildbeschnitt. Dann auf alle Fälle Honorarforderung. |
Zitat:
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Freude hin, Freude her: Die Sauerei ist die ungenehmigte Veröffentlichung ohne Namensnennung - und da hört für mich der Spaß auf. Es liegt in der Sorgfaltspflicht der Redaktion, vor dem Abdruck die Rechte zu prüfen.
Wenn Du nicht die Welle machen willst lässt Du Dir die Mäuse nach NRZ-Honorartabelle überweisen. Alternativ errechnest Du das Honorar nach :arrow: MFM-Honorartabelle, verdoppelst wegen unerlaubter Nutzung / fehlender Urhebernennung und wartest auf die Mücken. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:53 Uhr. |