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#2 |
Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 1.409
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Ich oute mich mal als einer dieser "DB-Mitarbeiter".
Du kannst Dich gerne auf irgendeine Bahnvorschrift von 1938 beziehen, doch wird Dir das nicht wirklich etwas bringen. Solltest Du im Nahverkehr unterwegs gewesen sein, was ich jetzt mal vermute, dann machen dort andere (die Verkehrsverbünde/die Bundesländer) die Regeln. Grundsätzlich gilt das Du ohne gültigen Fahrschein gar nicht erst in den Zug einsteigen darfst. Es ist natürlich blöd wenn man auf die letzte Minute ankommt, der Automat kein Wechselgeld hat und die Zeit um an einen anderen Automaten zu gehen, oder Geld zu wechseln nicht mehr reicht. Doch ist dies die Schuld der Bahn? Ich denke nicht. Um auf diesen von Dir angesprochenen Gutschein zu kommen. Wie stellst Du Dir das vor? Man packt 50,- € in den Automaten um einen Fahrschein für 5,- € zu lösen, und anstatt Wechselgeld kommt ein Gutschein über 45,- € raus? Wow, das wäre eine Gaudi. Warum Du Dich jetzt beschwerst, obwohl die DB Dir noch entgegenkommt und Dir die Hälfte erlässt obwohl sie das nicht tun müsste ist mir jetzt wirklich schleierhaft. Wenn ich solche Sätze lese krieg ich zuviel! Du solltest mal gründlich über Deine Vorurteile nachdenken. Ich habe zum Glück keinen Kundenkontakt mehr, denn was sich da manche rausnehmen ist kaum zu beschreiben. MfG Philipp |
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