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#14 |
Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 741
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Beileid zu deiner "Montags"-Alpha.
Wird dich jetzt auch nicht trösten, aber laut gängiger Rechtssprechung hat der Kunde im Gewährleisuntgsfall innerhalb der ersten 6 Monate das freie Wahlrecht zwischen Reparatur und Tausch gegen Neugerät. Nur wenn der Tausch erhebliche (und nachweisliche) Nachteile für den Händler hätte, könnte er auf Reparatur bestehen. Was du allerdings erst nach dem zweiten erfolglosen Rettungsversuch des Händlers kannst, ist dein Geld zurück verlangen. Üblichrweise hat der Händler selber ein Jahr Garantie auf seine Ware gegenüber seinem Großhändler. Leider wissen das nur die wenigsten Kunden, und lassen sich daher mit Sprüchen wie "schicken Sie das Teil an den Hersteller ein" oder so weichklopfen. Ein kleiner Wink mit dem Anwalt reicht meistens, um volle "Kulanz" zu erreichen. Aber leider wissen das die wenigsten Verbraucher. Schön, dass dir jemand seine Kamera geliehen hat. ![]() Liebe Grüße Roland
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Mein Schloss, mein Rolls, meine Jacht, meine Geliebte, meine Kamera, meine Objektive....;-) Aber das einzig wichtige: Meine Bilder: http://home.fotocommunity.de/wild_und_wild |
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