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Alt 20.07.2007, 14:55   #4
Gotico
 
 
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
Zitat:
Zitat von Blackmike Beitrag anzeigen
Von daher sind in Deutschland bei Kapitalverbechen auch nur Digitalaufnahmen der Canon 1er und der 5er zugelassen, deren Raw´s lassen sich mit zusätzlichen Prüfsummen versehen, die mit einem separaten Hardwaregerät verifiziert werden können.
Nicht ganz richtig

Es gibt seit Anfang des Jahres für die Nikons (D2X, D2H,etc und die D200) spezielle Firmwares und eine dazu passende Verifications-Software.

Zusätzlich fällt mir hier spontan noch die Kamera-Reihe der Firma "Robot Visual Systems" ein.

Vielen auch bekannt als "Traffipax" von den Strafzetteln für zu schnelles Fahren

Diese Kameras gibt es seit längerem auch mit Ethernet oder ISDN-Anschluss. Komplett ohne Film. Haben vor Gericht aber trotzdem Rechtsgültigkeit.

(Von Nikon gibt es auch noch eine spezielle Kamera, die nur für die Spurensicherung eingesetzt wird. Allerdings nicht in Deutschland. Die amerikanischen Bundesbehörden nutzen dieses Modell. Genaue Bezeichnung muss ich leider schuldig bleiben. Und nein, es handelt sich dabei nicht um die Nikon-Kameras aus der Serie CSI. Die mit dem überklebten Logos )

See ya, Maic.
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