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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Irrtümer über Einwilligungspflicht bei Fotos von Menschen
 
 
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Alt 02.07.2025, 06:51   #11
RWI
 
 
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Freiburg
Beiträge: 185
Hallo, um das Beispiel fancy Mütze nochmal aufzugreifen um das es mir ja geht habe ich die Frage chatGPT direkt gestellt hier die Frage und die Antwort:

Mann sitzt auf einer Terrasse und trinkt Sprudel. Er hat eine interessante Mütze auf dem Kopf ich will ein formatfüllendes Foto von ihm und seiner Mütze machen er spricht sich aber eindeutig dagegen aus. Kannst du mir die rechtlichen Konsequenzen dieser Situation für beide Seiten erläutern.

Deine Perspektive (Fotograf:in / Künstler:in)
Du möchtest ein formatfüllendes Foto von dem Mann und insbesondere seiner interessanten Mütze machen. Solche Aufnahmen können künstlerisch oder dokumentarisch motiviert sein. Dennoch gelten klare gesetzliche Grenzen:

1. Recht am eigenen Bild (KunstUrhG § 22)
• Grundsätzlich dürfen Personen nur mit ihrer Einwilligung fotografiert und vor allem veröffentlicht werden.
• Auch das Anfertigen eines Porträtfotos kann schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen, wenn die Person eindeutig widerspricht.

2. Ausnahmen (KunstUrhG § 23)
Es gibt Ausnahmen, bei denen keine Einwilligung nötig ist – etwa:
• Bei Personen der Zeitgeschichte
• Bei Bildern von Versammlungen oder ähnlichen Ereignissen, auf denen die Person nicht Hauptmotiv ist
• Bei Bildern, bei denen die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheint

In deinem Fall ist der Mann aber das Hauptmotiv, und er ist nicht öffentlich bekannt oder Teil eines Ereignisses. Daher greift keine dieser Ausnahmen.

Seine Perspektive (abgebildete Person)

Der Mann hat das Recht, über Bilder von sich selbst zu bestimmen:

1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
• Dieses Grundrecht schützt die Privatsphäre, die Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild.
• Wenn er sagt, er möchte nicht fotografiert werden, ist das bindend – selbst im öffentlichen Raum.

2. Recht auf Widerspruch
• Sein mündlicher Widerspruch reicht völlig aus.
• Fotografierst du ihn trotzdem – besonders formatfüllend und aufdringlich – kann das als Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht gewertet werden.

Rechtliche Konsequenzen für dich (bei Missachtung)

1. Zivilrechtlich
• Der Mann kann dich abmahnen, auf Unterlassung klagen und ggf. Schadensersatz fordern.
• Bei Veröffentlichung (z. B. Instagram, Zeitung) kann er die Löschung verlangen und unter Umständen auch Schmerzensgeld fordern.

2. Strafrechtlich (§ 33 KunstUrhG)
• Wird das Bild veröffentlicht ohne Einwilligung, kann das eine Straftat sein (Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe).

Das ist die Theorie dazu
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