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#1 |
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Freiburg
Beiträge: 185
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Hallo, um das Beispiel fancy Mütze nochmal aufzugreifen um das es mir ja geht habe ich die Frage chatGPT direkt gestellt hier die Frage und die Antwort:
Mann sitzt auf einer Terrasse und trinkt Sprudel. Er hat eine interessante Mütze auf dem Kopf ich will ein formatfüllendes Foto von ihm und seiner Mütze machen er spricht sich aber eindeutig dagegen aus. Kannst du mir die rechtlichen Konsequenzen dieser Situation für beide Seiten erläutern. Deine Perspektive (Fotograf:in / Künstler:in) Du möchtest ein formatfüllendes Foto von dem Mann und insbesondere seiner interessanten Mütze machen. Solche Aufnahmen können künstlerisch oder dokumentarisch motiviert sein. Dennoch gelten klare gesetzliche Grenzen: 1. Recht am eigenen Bild (KunstUrhG § 22) • Grundsätzlich dürfen Personen nur mit ihrer Einwilligung fotografiert und vor allem veröffentlicht werden. • Auch das Anfertigen eines Porträtfotos kann schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen, wenn die Person eindeutig widerspricht. 2. Ausnahmen (KunstUrhG § 23) Es gibt Ausnahmen, bei denen keine Einwilligung nötig ist – etwa: • Bei Personen der Zeitgeschichte • Bei Bildern von Versammlungen oder ähnlichen Ereignissen, auf denen die Person nicht Hauptmotiv ist • Bei Bildern, bei denen die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheint In deinem Fall ist der Mann aber das Hauptmotiv, und er ist nicht öffentlich bekannt oder Teil eines Ereignisses. Daher greift keine dieser Ausnahmen. Seine Perspektive (abgebildete Person) Der Mann hat das Recht, über Bilder von sich selbst zu bestimmen: 1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) • Dieses Grundrecht schützt die Privatsphäre, die Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild. • Wenn er sagt, er möchte nicht fotografiert werden, ist das bindend – selbst im öffentlichen Raum. 2. Recht auf Widerspruch • Sein mündlicher Widerspruch reicht völlig aus. • Fotografierst du ihn trotzdem – besonders formatfüllend und aufdringlich – kann das als Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht gewertet werden. Rechtliche Konsequenzen für dich (bei Missachtung) 1. Zivilrechtlich • Der Mann kann dich abmahnen, auf Unterlassung klagen und ggf. Schadensersatz fordern. • Bei Veröffentlichung (z. B. Instagram, Zeitung) kann er die Löschung verlangen und unter Umständen auch Schmerzensgeld fordern. 2. Strafrechtlich (§ 33 KunstUrhG) • Wird das Bild veröffentlicht ohne Einwilligung, kann das eine Straftat sein (Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe). Das ist die Theorie dazu |
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#2 |
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Freiburg
Beiträge: 185
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Hallo zusammen,
ein heikles Thema bei dem diese Debatte kein eindeutiges Ergebnis bringen wird und immer eine Abwägung ist die jeder selbst für sich treffen muss. Gruß Reinhard Geändert von RWI (02.07.2025 um 07:40 Uhr) |
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#3 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.201
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ChatGPT ist eine nette Sache, aber mir begegen - auch im juristischen Kontext - immer wieder Falschangaben und Halluzinationen. Insofern ist mein Vertrauen auf ChatGPT nicht so hoch (auch wenn es in anderen Bereichen echte Qualitäten hat und richtig gute Ergebnisse liefert, mit denen man weiterarbeiten kann).
Zitat:
Zweites Problem: "Was" für ein Foto mache ich? Zwar schützt § 23 KUG auch die "höheren Interessen der Kunst", aber das bedingt auch, dass das Foto eine bestimmte "künstlerische Schöpfungshöhe" beinhalten muss. Erreicht es die nicht, ist es keine Kunst und ich werde nicht durch § 23 KUG geschützt.
Nochmal das Urteil des BVerfG:
Und weil ich ChatGPT ja durchaus auch schätze (auch wenn ich sorgsam damit umgehe), hier noch ein Praxistipp von ChatGPT: Zitat:
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"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben Geändert von DerGoettinger (02.07.2025 um 10:21 Uhr) |
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