Zitat:
Zitat von guenter_w
Der Artikel 2 des GG sieht die Vorsorge ganz klar vor...
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nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc.
betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen,
nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.