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#24 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Mich würde mal interessieren, ob der beliebte Passus "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." für Cashback-Aktionen rechtens ist. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
"Hey, wenn Du mein supertolles Produkt von meinen bevorzugtem Dealern kaufst, bekommst Du von mir 200 € bar auf die Kralle - aber nur wenn ich Lust habe."
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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