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#6 | |
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.995
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Bei Nachnahme hat man das Recht wenn der Postbote kommt vor dem Unterschreiben das Paket zu öffnen und den Inhalt zu prüfen, sollte da dann Druckerpapier drin sein kann man die Annahme verweigern - dazu kommt der günstige Preis - somit Lehrgeld bezahlt.
Wird oft schwer denn wer sagt nicht das der vermeintlich betrogene die A7 genommen hat und die Story mit dem Druckerpapier erfindet? Klar hat er nicht aber so könnte der Betrüger argumentieren Zitat:
Die Anzeige ging ins Leere - interessiert die Richter irgendwie nicht was unter 1000 EUR ist zudem hatte der Betrüger das Geld ausgegeben und es stellte sich heraus das er Spielautomaten süchtig war - die Kohle konnte man also abschreiben.
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meine Webseite PS zu all meinen Angeboten gilt Privatverkauf, keine Rücknahme oder garantien Geändert von Fuexline (24.03.2018 um 15:06 Uhr) |
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