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#14 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Zitat:
in einer solchen Situation auch noch auf den Geschädigten einzudreschen ist einfach unterste Schublade, da gebe ich dir vollkommen recht ![]() Nochmals zurück zur Nachnahme. Auch wenn der Postbote die Zeit hätte und dabei bliebe, wenn das Paket geöffnet wird, wie sollte es dann eurer Meinung nach weiter gehen? Paket wieder schließen, Geld zurück und Postbote nimmt das Paket wieder mit? DA kann ich nur ganz klar sagen, das wird nicht so sein und wenn der Postbote dies macht, tut er es auf seine Kosten!!! Der Ablauf ist wie folgt. Postbote klingelt, Empfänger bekundet die Annahme, das bedeutet er zahlt den NN-Betrag und unterschreibt auf dem Scanner. Erst danach händigt der Postbote das Paket aus. Und auch wenn der Kunde nach dem öffnen des Paketes feststellt, dass er betrogen wurde, und er noch beim Postboten reklamieren kann, bekommt er keinesfalls sein Geld wieder zurück, weil die Zuständigkeit der DP-AG mit Bezahlung des NN Betrages und Unterschrift endet. Der Kundenauftrag ist mit der Unterschrift abgeschlossen und der Postbote ist nicht der Zuständige für Betrugsfälle, sondern die Polizei. Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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