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Alt 27.03.2016, 09:50   #22
GBayer
 
 
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Müllendorf
Beiträge: 738
Zitat:
Zitat von Siegrid Beitrag anzeigen
Angeblich gab es Rückbuchungen von Bankeineinzügen nach Zustellung der Ware, so ist es zumindest in Foren zu lesen.
Leider machen sich die Banken in Österreich seit Jahreswechsel überall unbeliebt. In meinem Fall habe ich mit der Bank Austria in den letzten Monaten laufend Schwierigkeiten, die immer zu Lasten des Kunden gehen. Besonders die "Sicherheitgrenze" für tägliche Überweisungen ist lästig. Man hat einfach die Barabhebungen am Bankomat als Muster übernommen. Wer mehr überweisen will, kann das nur noch nach gebührenpflichtiger Anhebung seines Limits und gleichzeitiger Regreßverzichtserklärung gegen die Bank, wenn was Unanständiges passiert.

Bei Amazon ist derzeit ein Spezialfall lästig. Es gibt seit einiger Zeit laufend Warnmeldungen der Bank, weil sogenannte "Phishingmails" unterwegs sind, die das Leerräumen eines Kontos bis zum Limit erlauben. Weiters machen böse Leute lfd. Einzüge im Namen Amazons, indem sie das Amazonkonto eines Kunden kapern. Es werden dann haufenweise Kleinbeträge per Einzug (scheinbar Amazon) abgebucht, weil diese nicht gleich auffallen.

Meine Bank hat mir kürzlich alle Einzüge von Amazon storniert und rückgebucht, weil ich binnen weniger Tage mehr als 15 Einzüge von denen hatte. Natürlich war Amazon nicht amüsiert, weil die Ware längst ausgeliefert war. Dazu kommt die "Strafzahlung" für Rückbuchungen in Höhe von € 7,70 pro Buchung und zwar für beide Betroffenen. Also mein Konto wird von der Bank belastet, wie auch das Konto, das den Einzug angestoßen hat. Damit erräubert sich die Bank € 15,40 pro Einzug am Zahlungsringelspiel. Als Problemlösung wird angeboten, gegen Unterschrift am Bankschalter (ausweispflichtig), jeden einzelnen Einzug manuell doch durchzuführen. Danach folgt das kostenpflichtige Mahnschreiben von Amazon, wo die ungerechtfertigte Bankbelastung eingefordert wird - ohne Einzug, dafür auf ein Spezialkonto von Amazon in München. Für kritische Fälle.! ;-)

Als Bankkunde mit Regreßanspruch habe ich also bei einem Überweisungsbetrag von (angenommen) € 1.000.- an drei aufeinanderfolgenden Tagen Teilbeträge (Onlinekonto) zu überweisen, damit auch alles klappt. Oder eben zu meiner kontoführenden Filiale zu gehen, um dort per Zahlschein den vollen Betrag zu überweisen.

Servus
Gerhard
__________________
Wenn Dich ein Laie nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Fachmann bist. Sprachfüllschaummasse erstickt sinnvolle Inhalte.

... und wenn die Technik dann absolut perfekt ist, öffnet sich eine große Leere - denn dann geht es nur noch um Bildinhalte und diese sind nicht zu messen, wiegen, zählen.

Geändert von GBayer (27.03.2016 um 10:14 Uhr)
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