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Alt 19.11.2015, 14:18   #6
Joubi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
Zitat:
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.

Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen
Was? Bahnhof? Was bedeutet das?

Zitat:
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.
Ich fotografiere rein aus Hobby, weil es mir Spaß macht. Und weil ich an einem Fotowettbewerb teilnehmen möchte, soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen?

Im Prinzip ist doch die Frage, ob die Teilnahme an einem Fotowettbewerb vergleichbar ist mit einer Nutzung für gewerbliche Zwecke?
Als Laie wäre meine Auslegung, das ich mit der Teilnahme an einem Wettbewerb nicht das Ziel verfolge, meine Fotos gewinnbringend zu veräußern, und ich nutze sie auch nicht zu Werbezwecken, da ich mit der Fotografie kein Gewerbe betreibe.
Aber das kann natürlich völlig falsch sein.
Joubi ist offline   Mit Zitat antworten
 


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