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#13 |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Lieber TO,
Hier die Kurzfassung: Grundsaltzlich darfst du, sofern die im zweitinstanzlichen (!) Urteil genannten Ausnahmen nicht zutreffen. Hier die Antwort für die Bundesbedenkenträger: Man kann das Nummernschild unkenntlich machen, muss man aber nicht (Ausnahmen siehe Urteil). lg Uwe
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. |
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