Grundsätzlich habt ihr recht, ich kenne auch keinen konkreten Fall, an dem sich ein Prüfer an dem ausgedruckten elektronischen Beleg gestört hätte, aber die Rechtslage - die hier im übrigen der EU UST SystRL folgt, was das deutsche UStG nicht immer tut - ist halt wirklich so, dass ich als Rechnungsempfänger irgendwo elektronisch die Rechnung speichern muss, Damit ist auch die Option, dass ich das vielleicht bei Amazon noch runterladen könnte erst mal nicht gegeben (halten die das auch mindestens 7 Jahre aufrecht ??)...
In der Praxis dürfte es kaum auffallen, wenn der Beleg nur gedruckt ist, aber es zeigt sich an dem Beispiel wieder mal, dass für die elektronische Welt Sicherheitsanforderungen gemacht werden die es in der Papierwelt nicht gibt.
__________________
There are only 10 types of people. Those who do understand binary and those who don't
|