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#13 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Ein Bild des "verpackten" Objektivs sollte helfen, ein Transportschaden ist es möglicherweise, aber bei einer derartigen "Verpackung" wird niemand dafür aufkommen.
Afaik ist in den AGBs der Post eine Fallhöhe von ca. 1m genannt die das Versandobjekt schadensfrei überstehen können sollte. Erst dann greift eine Transportschadensversicherung. Die ordnungsgemäße Verpackung ist aber Sache des Versenders - somit haftet nur er allein - sofern dieser Umstand nachgewiesen werden kann. Pakete von unbekannten Versendern packt man somit immer zusammen mit einem Zeugen aus und macht dabei Fotos ! Der gemeine "unredliche" Verkäufer hat aber dann sicher auch mit mindestens 2-3 "Freunden" optimalst verpackt ![]() Ich würde ihm freundlich 3 Tage Zeit geben das Geld zurück zu überweisen und mit juristischen Schritten drohen, falls dies nicht geschehen sollte...das half zumindest bei meiner Nicht die ein MacBookPro inkl Babybreieinlage erworben hatte - vom Babybrei wusste der Verkäufer natürlich auch nichts !!! (Sie hatte das Gerät sogar beim Verkäufer abgeholt und dort kurz "getestet" - es lief also zumindest kurzfristig !)
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Gruß aus Bayern Steve |
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