![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Idstein
Beiträge: 3.866
|
Urheberrecht - Historische Postkarten
Ich weiß, hier kann keine Rechtsberatung stattfinden.
Ich würde trotzdem gerne Eure Meinungen zu meinen Recherchen und Gedanken zum Urheberrecht an historischen Postkarten hören. In meinem Projekt "Idstein - Alt und Neu" verwende ich Teile historischer Postkarten; diese haben natürlich einen Urheber und damit Schutzfristen. Bei einigen Postkarten kenne ich den Fotografen (der hat nichts gegen diese Nutzung), manchmal ist zwar ein Fotograf genannt, dieser ist aber nicht mehr erreichbar und teilweise gibt es nur eine Verlagsangabe oder auch gar nichts Nun habe ich eine ganze Weile gegoogelt und letztendlich hat sich für mich folgendes heraus kristallisiert: Im UrhG von 1965 betrugen laut §68 und §72 die Schutzfristen sowohl für Lichtbilder als auch für Lichtbildwerke 25 Jahre. In der Neufassung des UrhG von 1985 wurden diese Schutzfristen für Lichtbilder (auf 50 Jahre nach Veröffentlichung) und Lichtbildwerke (auf 70 Jahre nach Tod des Urhebers) verlängert. Die Verlängerung der Fristen bezieht sich aber nur auf Werke, deren Schutzrechte noch nicht abgelaufen waren. Damit müssten doch alle Postkarten, die vor dem 31.12.1959 veröffentlicht wurden gemeinfrei sein. Sieht jemand einen Denkfehler in dieser Argumentation oder hat zusätzliches Wissen, das Licht ins Dunkel bringen könnte?
__________________
Grüße aus dem Taunus Holger ![]() ![]() |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
|
|