Zitat:
Aber wenn es so wäre dann wäre es ja nicht schlimm zuzuschlagen nehme ich an. (also falls man sowas angeboten bekommt)
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Klar kannst da zuschlagen. Der Händler verkauft eh unter Eigentumsvorbehalt. Du bist die Ware wieder los und das Geld kannst du vom Verkäufer zivilrechtlich einklagen. Wie heißt es so schön, Geld verschwindet nicht, es hat nur jemand anders.
Aber in jedem Fall bist du der gelackmeierte, wenn du im konkreten Fall auf Grund der Fakten annehmen hättest müssen, dass die Ware nicht sauber ist oder wenn du auf Grund des niedrigen Preises Versacht schöpfen hättest müssen.