Zitat:
Die im Rechtsstreit vollständig unterliegende Partei hat ihrer Gegnerin/ihrem Gegner alle durch die Prozessführung verursachten Kosten zu ersetzen. Dies gilt allerdings nur für die Kosten, die wirklich zur Rechtsdurchsetzung notwendig waren.
Welche Kosten als notwendig anzusehen sind, bestimmt das Gericht nach Ermessen. Die Kosten für die gegnerische Rechtsanwältin/den gegnerischen Rechtsanwalt werden immer in der Tarifordnung für anwaltliche Handlungen festgelegt. Dies gilt auch dann, wenn die siegreiche Partei mit ihrer Rechtsanwältin/ihrem Rechtsanwalt ein höheres Honorar vereinbart hat.
Wenn beide Parteien nur zum Teil Recht bekommen, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben (jede Partei zahlt ihre eigenen Kosten) oder verhältnismäßig verteilt (z.B. gewinnt eine Partei zu drei Viertel, erhält sie die Hälfte ihrer Kosten).
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Nur so ein rechtlich unverbindliches Zitat. Das gilt aber nur bei einem Zivilprozess. Wenn also nicht freiwillige gezahlt wird, geht das nur über einen Prozess, bei dem du zuerst die Prozesskosten vorstrecken mußt. Das ist ja das Problem bei vielen Leuten. Du kannst alles zahlen bis zum Sieg und danach ist nichts zu holen und du bleibst auf den Kosten sitzen. Gut, dürfte im konkreten Fall anders sein, wenn die Firma zahlungsfähig ist ;-)