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#11 |
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
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Naja, wegen einer subjektiven Bewertung wird eine Klage wegen Kreditschädigung iS § 1330 ABGB wohl nicht ersthaft Aussicht auf Erfolg haben.
Wenn man aber wider besseres Wissen (also ohne eigene nachweisbare Erfahrung) ein Produkt klar abwertend beschreibt, wozu auch die Bezeichnung "Flop" zählen dürfte, dann könnte es etwas eng werden. Hier stimmte ich mrieglhofer zu. Andererseits sind wir hier in einem Forum, das ja eben zum Gedankenaustausch da ist und so finde ich es ehrlich gesagt schon etwas bedenklich, gleich mit der Gerichtskeule zu werfen.... Und Sigma als "Geschädigter" wird wohl kaum eine solche Klage einbringen, weder gegen den User noch gegen die Forumsbetreiber, würde sich glaublich marketingmäßig nicht gut machen. In dem Sinne: Pax Vobiscum ![]()
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LG Wolfgang Meine Bilder: ![]() |
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