Zitat:
Zitat von Tommyknocker
Soviel ich weiß, ist das genau wie bei "normalen" Menschen.
Pressefotografen sind ja wieder eine Ausnahme, denn da geht's entweder um Personen im öffentlichen Interesse (die haben keine Recht am eigenen Bild, bzw. nur eingeschränkt) oder um Situationen, bei denen dann aber der Mensch auf dem Bild nicht die Hauptsache ist.
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Ich empfehle da mal einen Blick in die Wikipedia:
<klick>.
Meiner Meinng nach sind öffentliche Darbietungen und Auftritte eine der Ausnahmen, die in §23 KUG genannt sind.
Und der andere Fall mit den "Personen im öffentlichen Interesse" ist mittlerweile überholt. Es ist jetzt nämlich davon abhängig, ob im Einzelfall eine Situation von öffentlichem Interesse vorliegt, bevor du Bilder legal veröffentlichen darfst.