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#10 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.044
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Moin, moin,
Zitat:
Es gibt beim Datenschutz zentrale Fragen, die immer wieder zu klären sind. Eine davon ist, ob es für die Erfassung und Erhebung der personenbezogenen Daten ein objektiv berechtigtes Interesse gibt. Die Mobilfunknetz-Betreiber haben eines, das durch Technik (Einbuchung Funkzellen), Abrechnung und getzliche Auflagen (z.B. zur Strafverfolgung) begründet ist. Aber die Mobilfunknetz-Betreiber sind nicht die, die ein berechtigtes Interesse haben, die Aufenthaltsorte zur Pandemiebekämpfung auszuwerten, und sie sind auch nicht die, denen eine unfiltrierte, massenhafte Weitergabe im feinsten Detailierungsgrad an Dritte erlaubt wäre. Die nächste, spannende Frage wäre auch, wer denn dieser/diese Dritte wäre/n. Durch wieviele und wessen Systeme müssten die Daten gehen, damit man zu Ergebnissen kommt? Des weiteren sollte man mal die Mär vergessen, dass man mit Mobilfunkdaten Personen punktgenau verfolgen kann. Die Mobilfunk-Betreiber kennen die Funkzellen, in denen man sich aufhält und mittels Triangulation lässt sich die Position verfeinern, aber Funkzellen sind nicht konstant in der Größe (insbesondere LTE-Zellen, die atmen je nach Auslastung und Wetterbedingungen), sind im ländlichen Bereichen sehr groß und hinterlassen immer noch reichlich blinde Flecken auf der Landkarte. Hinzukommt, dass man nur den Aufenthalt der SIM-Karte kennt, aber nicht weiß, wer mit ihr unterwegs ist. Während es in einigen Nutzerschichten eine hohe Korrelation zwischen Mobilfunkvertragsinhaber und genutzem Mobilfunkgerät samt SIM gibt, ist es in anderen Schichten (Verträge für Familien, Kinder, Partnerschaften) eher ein Rätselraten. Die Mobilfunkdaten haben für die Mobilfunkbetreiber durchaus einen wirtschaftlichen Wert, der deutlich höher als "kein Cent" ist. Wäre dem nicht so, würden sie nicht Tochterunternehmen zur Verarbeitung und Veredelung gründen oder die Daten an Dritte verkaufen. Allerdings sind hier dank des Datenschutzes die Hürden sehr hoch, und die Daten dürfen nur in einer derart hoch aggregierten, anonymisierten Form verkauft werden, dass sie für die Nachverfolgung einzelner Personen und die Pandemiebekämpfung nicht mehr taugen. In Zeiten, wo wir nicht einmal sauber erfasst bekommen, wer alles gepiekst worden ist, braucht man sich keine Hoffnung machen, bei einem derart komplexen und rechtlich wackeligen Ansatz zu einer Lösung zu kommen. Hier müssten immense Massendaten von einigen, verschiedenen Datenquellen zusammengeführt, bereinigt und verarbeitet werden, um zu zeitnahen und für die Nachverfolgung brauchbaren Ergebnissen zu kommen. Meines Erachtens eine Illusion! Wie heißt es immer so schön: "Man kann das morgige Wetter zu 99,99% genau vorherbestimmen - allerdings dauert die Berechung 48h." Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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