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» Street Photography: Prozess um Fotos im öffentlichen Raum per Crowdfunding finanziert |
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#51 | |
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
Künstler fotografieren mit Handycams. Nicht jeder der mit der Handycam fotografiert ist ein Künstler. Soll deshalb das Recht des Künstlers der mit der Handycam fotografiert eingeschränkt werden weil es Nicht-Künstler gibt, die mit der Handycam fotografieren? (Diesmal hab ich´s für dich *langsam* formuliert) Oder war die Aussage völlig zusammenhanglos zum Thema? Wenn ja, warum hast du sie gemacht?
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() |
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#52 |
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.857
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Jetzt sagt mir mal wie ihr noch im öffentlichen Raum auftretet?
Mit Sturmmaske? Oder mit einem Stapel Unterlassungsklagen unter dem Arm? Ihr könnt doch heutzutage gar nicht verhindern, dass ihr permanent abgelichtet werdet. Wenn ich an einem sonnigen Tag über den Münchner Marienplatz zum Einkaufen gehe, möchte ich nicht wissen, auf wie vielen Bildern ich gelandet bin. Ist es richtig, dass ich die jetzt alle verklagen könnte? P.S. und zum Brasilianischen Indianerargument. In den USA würde man wahrscheinlich überhaupt nicht verstehen, was wir hier gerade diskutieren.... |
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#53 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
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Was ist denn das Recht des Künstlers? Und wie stellen wir überhaupt fest, wer oder was ein Künstler ist?
Die Kunstgeschichte hat Tagelöhner und Handwerker gesehen, die wir heute als Künstler feiern, aber auch Künstler, die wir heute als Handwerker einstufen. Wir haben Ideale gesehen, derer wir uns heute schämen, und beschämendes, das wir heute hofieren und feiern. Die Kunst ist in Form und Wahrnehmung sehr, sehr unstet. Ebenso sind Gesetze unstet, in deren Rahmen sich Künstler bewegen, bewegen müssen oder aber auch mal ausbrechen müssen, um Dinge zu bewegen oder zu verändern. Aber muss man sich auf die Unwägbarkeiten der aktuellen Einordnung einlassen, wenn es um Privatpersonen geht, die ihr persönliches Interesse und Recht absolut formulieren können? Manchmal fehlt mir die Einsicht, dass nicht jeder Furz eine Symphonie ist, und sich nicht alles im Leben um den Kommerz und die Ausnutzung von Ressourcen und Möglichkeiten drehen sollte. Mal ein bisschen zurücktreten und die Rechte des Gegenübers, des Individuums zu respektieren, täte allen gut - auch den (selbsternannten) Künstlern... Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#54 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.446
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Ich plädiere für ein erweitertes Selbstbestimmungsrecht für Tiere, Pflanzen und Gegenstände. Damit endlich Schluss ist (bzw. anständig bestraft wird) mit ungefragtem Fotografiertwerden, Daraufrumtrampeln, Gefressenwerden, ...
Und natürlich Quoten. Ohne Quoten geht ja eh gar nichts mehr.
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#55 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
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Es geht nicht nur um Künstler oder wie manche abwertend selbst ernannte Künstler meinen. Jedermann kann Kunst betreiben. Es soll auch nicht um Definition von Kunst gehen oder der Einstufung ob es künstlerisch wertvoll ist. Dazu sind die Meinungen zu verschieden. Aber es geht auch um Dokumentation von dem was öffentlich sowieso zu sehen ist.
@Crimson Bist du wirklich der Meinung oder hast du was sinnvolleres beizutragen? |
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#56 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Nein!
Ich verstehe die ganze Aufregung und Diskussion hier nicht. Liest man sich den 201a StGB durch, dann ergibt sich doch, wann ich was darf. Eine Person, die sich im öffentlichen Raum bewegt, befindet sich nicht im höchstpersönlichen Lebensbereich. Also kann der schon mal nicht verletzt werden. Wenn dann das Bild weder die Hilflosigkeit der Person darstellt, noch geeignet ist um ihren Ansehen zu schaden, dann ist man bezüglich 201a StGB fein raus. Ganz anders sieht es bei der Veröffentlichung aus. Das regeln dann solche Sachen wie das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Und bestimmt noch einige Gesetze mehr. Die Lösung ist in diesem Fall einfach: Wer nicht im öffentlichen Raum fotografiert werden will, der darf den öffentlichen Raum nicht betreten. Das ist, nach meiner Meinung, der Umkehrschluss, wenn man sich die Gesetze vor Augen führt. Man möge mich korrigieren. Das man zwischenmenschlich natürlich besser fährt, wenn man einfach mal fragt, ob man jemanden fotografieren darf, das ist unbestritten.
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Viele Grüße Mathias Geändert von stecki99 (12.03.2015 um 18:11 Uhr) |
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#57 |
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.857
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Jupp, nach dem englischen Wikipedia Artikel (Vorsicht der ist heftig kontrovers!) "Photography and Law" erkennen ja selbst die Menschenrechte den Konflikt zwischen dem Recht auf Privatsphäre (Artikel 8) und dem Recht auf freie Entfaltungsmöglichkeit (Artikel 10) und das dies immer auf seine Verhältnismäßigkeit abgewägt werden muss.
Da steht nicht, das Recht auf Privatsphäre steht über dem Recht auf freie Entfaltung und auf diese grundsätzliche Position stellen sich hier einige und lassen so quasi keine Diskussion über die Verhältnismäßigkeit zu und darum geht es denke ich bei diesem crowd funded Klageversuch. Edit: Ooops, wieder zu lange getipselt..... |
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#58 |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Die Kunst dient dem Menschen. Sie hilft bei der Weiterentwicklung.
Es liegt meist nur im Erkennen, ob es Kunst ist oder einem anderen Zwecke dienlich ist. |
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#59 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.446
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@Tikal: meine Einlassung ist mit leichter Ironie versehen gewesen - könnte man auch als Spiegel auf manche Äußerung hier im Thread betrachten
![]() Natürlich (?) bin ich der Meinung, dass wir uns (nicht nur in diesem Fall) entweder vollkommen unangemessen überregulieren oder genauso unangemessen rechtsunsichere Räume definieren (ein Schelm, wer dabei an juristische Beschäftigungsicherung denkt). Ob man da durch Grundsatzurteile etwas erreichen kann, wage ich allerdings zu bezweifeln. Als Lösungsvariable fielen mir Vernunft, Moral und Abwägung ein, alles sehr schwer in Rechtsnormen pressbar und irgendwie recht out. Leider.
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#60 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Mein persönliches Recht an meinem Abbild, an der öffentlichen Zurschaustellung meiner Gefühle, an der Verletzung meiner Anonymität zu Gunsten der Eitelkeit eines Dritten, der sich selbst „Künstler“ nennt und diese Eigenbezeichnung als Rechtfertigung benutzt. Er möchte sein Bild zur Schau stellen und zeigen, wie toll er das gesehen hat. Er stellt aber mich zur Schau, setzt sich über meine Vorbehalte hinweg und macht mich zum Objekt.
Es geht ihm weder um ein Bild, oder um die Aussage des Bildes, noch den Ort, an dem er das Bild gemacht hat. Das könnte er genauso mit einem Model inszenieren, die Idee aufgreifen und eigenständig umsetzen. Diese Inszenierung ist es ihm aber nicht wert, er möchte es von mir und durch mich umsonst, ohne weitere Mühe oder gar finanziellen Aufwand. Deutlicher kann ein anderer die geringe Wertschätzung meiner Person nicht ausdrücken. Selbst eine nachträgliche Genehmigung ist nach Auffassung des Fotografen schon zu viel verlangt. Das Selbstbestimmungsrecht ist die Währung, in der der Klägerin ein Schaden entseht. Ich drücke der Klägerin alle Daumen, dass sie sich durchsetzt!
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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