SonyUserforum
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Ebay ungutes Gefühl
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 15.12.2014, 21:09   #21
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Zitat von fornie Beitrag anzeigen
Falsch: Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil (Az.: VIII ZR 375/03) verbraucherfreundlich entschieden, dass bei online Auktionen ein Widerrufsrecht besteht.

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html
Du hast recht. Das ist komplett an mir vorbei gelaufen.
__________________
Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
Oldy ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 15.12.2014, 21:12   #22
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Man kann ja über Paypal denken und sagen was man möchte: für so eine Situation ist es der genau richtige Weg zu bezahlen. Für diesen Schutz nimmt Paypal seine Gebühren bei Überweisung ein, um eventuelle Ausfallrisiken abzudecken. Dann trägt Paypal das Risiko und die Kosten, falls der Verkauf schief läuft, daß Geld im Ausland versunken ist und du nie deine Ware bekommst.

Ich hatte bereits 3 Käuferschutzfälle und in allen Dreien habe ich das Geld in Höhe von 35-75 Euro zurückerhalten (die Ware wurde zwar geliefert, aber in unzureichender Qualität bzw. abweichend von der Beschreibung).

Grüße, meshua
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB
meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 21:13   #23
fornie
 
 
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Du hast recht. Das ist komplett an mir vorbei gelaufen.
__________________
Viele Grüße
Reiner
fornie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 21:15   #24
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
Das Widerrufsrecht ist nach meiner Meinung kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag, den man noch gar nicht erfüllt hat, denn:

"So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher..."

Das bedeutet, ohne die Ware erhalten zu haben, gibt es kein Widerrufsrecht. Alles gar nicht so einfach.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 21:40   #25
Siegrid

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.08.2014
Ort: Norische Region (Kärnten)
Beiträge: 494
Wohnt jemand in Füssen oder Umgebung

Ich könnte den VK ja befragen, ob eine Abholung möglich wäre, falls er dies verneint wäre dies wohl ein weiterer Grund vorsichtig zu sein.
__________________
Liebe Grüße
Siegrid

ZU HAUSE IN DER NORISCHEN REGION KÄRNTENS
Siegrid ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 15.12.2014, 22:16   #26
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.115
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
"So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher..."
Nö. Das Widerrufsrecht besteht sofort nach Vertragsabschluß. Aber die 14-Tage-Frist beginnt erst zu laufen, wenn du den gekauften Artikel erhalten hast.

Wo die zitierten 12 Monate herkommen, ist mir jetzt auch nicht ganz klar. Das kann eigentlich nur Verjährung bei fehlender Widerrufsbelehrung sein, ist also bei einem regulär gelaufenen Geschäft wahrscheinlich irrelevant.

Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst?
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 22:39   #27
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst?
Was ich zitiert hatte, war anscheinend nicht der genaue Wortlaut, entspricht aber dem Sinn nach dem Fernabsatzgesetz §356 Absatz 2
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 22:51   #28
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von Siegrid Beitrag anzeigen
... falls er dies verneint wäre dies wohl ein weiterer Grund vorsichtig zu sein.
Hallo Siegrid

In diesem Falle empfehle ich vom Vertrag zurück zutreten.
Dies funktioniert ganz gut - je nach dem, wie der Verkäufer reagiert.

Ist mir letzte Woche selbst passiert, als ich mein Handy versteigert habe.
Der Frau war es wohl zuviel - keine Ahnung, was da bei ihr dazwischen gekommen ist.
Auch egal: Sie hat mir mitgeteilt, das sie vom Vertrag zurück treten möchte und ich habe eingewilligt - einen Fall bei Ebay aufgemacht, mit dem Hinweis, das der (die) Bieter(in) sich im Betrag geirrt hat - dies wurde von der Bieterin bestätigt und schon hatte sich der Fall für mich erledigt.

Warum muß der Verkäufer einen Fall öffnen: um seine, bei nicht Zahlung angefallenen Gebühren geltend zu machen.
Klingt nicht gerade logisch. Aber die Gebühren fallen auch dann an, wenn der Vertrag ohne Zahlung über die sogenannte Bühne geht. Ebay will ja sein Geld auch verdienen.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr
mekbat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 22:55   #29
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von Siegrid Beitrag anzeigen

Was könnte man sonst noch machen?

Wozu gibt es den Treuhandservice bei ebay?
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2014, 23:05   #30
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.115
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
Was ich zitiert hatte, war anscheinend nicht der genaue Wortlaut, entspricht aber dem Sinn nach dem Fernabsatzgesetz §356 Absatz 2
In Absatz 2 geht es um das (vom Händler freiwillig eingeräumte) Rückgaberecht, nicht um das gesetzliche Widerrufsrecht. Zurückgeben kannst du natürlich nur Dinge, die du schon erhalten hast.

Abgesehen davon ist der Artikel drei Jahre alt hat mit dem aktuellen Wortlaut des Paragraphen nicht mehr viel zu tun.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Ebay ungutes Gefühl


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:57 Uhr.