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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtsstreit wegen Streetfotografie
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Alt 08.12.2014, 21:32   #31
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
...nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.
Tolles Oximoron

Zitat:
Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Ja.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.12.2014, 07:18   #32
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Zitat:
Zitat von embe Beitrag anzeigen
Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof!

Und ich kenne sogar den Typ, der neben mir als Schatten zu sehen ist.

Ich denke, so eng brauchen wir das nicht zu sehen. Wenn man ein Bild in die Ausstellung bringen, Werbung machen oder damit Geld verdienen will, dann sieht das schon anders aus. Natürlich ist das immer eine Einschränkung der Kunst.
In letzter Zeit habe ich mich sehr mit Gottfried Helnwein beschäftigt, den viele vermutlich nur von Plattencovern (Skorpions, Ramstein) kennen. Helnwein malt Fotorealistisch, was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen?

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2014, 08:35   #33
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
... was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen
Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?

Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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Alt 09.12.2014, 09:36   #34
fremdverwalteter
 
 
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 95
Moin,

dunkel in Erinnerung habe ich noch einen Workshop vom Alpha-Festival 2011. Dort fiel der Begriff Panoramafreiheit. Für mein Verständnis bedeutet dies: Wenn ich eine Straßenszene fotografiere und darauf sind Menschen zu erkennen, allerdings nicht als Hauptmotiv, dann ist dies ein Foto, welches ich machen (sowieso!), aber auch veröffentlichen darf. Die Personen sind dann als Beiwerk zu betrachten, die eigentliche Straßenszene z.B. mit einer Ampel oder einem Zebrastreifen oder was weiß ich ist das Hauptmotiv. Es kommt für mein Verständnis darauf an, wie die gesamte Bildkomposition wirkt, wirkt sie nur wegen der erkennbaren Person, dann ist das sicher problematisch.

Ich hatte mal den Fall, dass ich eine Straßenecke mit einem Café fotografierte, also sehr weitwinklig. Natürlich saßen vor dem Café Leute. Ein Mann kam auf mich zu und wies mich darauf hin, dass ich ihn nicht fotografieren dürfe. Ich antwortete ihm: Erstens ist das falsch, ich darf auf der Straße im öffentlichen Raum alles fotografieren, und zweitens "Sie sind nur Beiwerk!". (Letzteres sagte ich nur zu ihm, weil er relativ aggressiv war, ansonsten wäre das mir unhöflich gewesen.) Ich erklärte ihm dann noch, dass mich die Straßenecke und nicht er interessiere und er gern aus dem Bild gehen könnte. Das glättete die Wogen und er ging wieder zu seinem Kaffee.

Um auf das Eingangsposting und das betreffende Bild zurückzukommen. Leider kennen wir das Foto ja nicht, dann könnten wir darüber noch detaillierter diskutieren, aber so wie es beschrieben wurde, klingt es ja fast nach einem Porträt in Bewegung. Auf jeden Fall scheint diese Frau das Hauptmiotiv zu sein, und das ist sicher problematisch, wenn es veröffentlicht werden soll.

Gruß Dirk
__________________
www.dirkgrabowski.de
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Alt 09.12.2014, 10:07   #35
juergendiener
 
 
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?

Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.

Gruß
Ralf
Wird es nicht meiner Meinung nicht. Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt. Eine nachträgliche Einwilligung ist nicht statthaft.
Wenn also die Grundlage für die Verfremdung das gemachte Foto ohne Einwilligung ist, dann wäre das "Kunstwerk" nicht entstanden. Eine Unterlassungsklage hätte wohl Erfolg.

Etwas anderes ist es, "aus dem Kopf" zu malen. Da müsste die Person nachweisen, dass sie auf dem Gemälde gemeint ist. Das sehe ich durch künstlerische Freiheit geschützt.
juergendiener ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.12.2014, 10:13   #36
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Zitat:
Zitat von juergendiener Beitrag anzeigen
...Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt...
Das habe ich anders in Erinnerung: Das Fotografieren ist erlaubt, das Veröffentlichen nicht. Wäre ja auch sehr mühsam, im öffentlichen Raum erst von jeden, der auf der Aufnahme womöglich mehr als Beiwerk ist, die Genehmigung einzuholen.

Persönlichkeitsrecht hin- oder her: Man kann es auch übertreiben. Demnächst wird auch das Zuhören verboten.

Gruß
Ralf
__________________
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Alt 09.12.2014, 11:07   #37
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Ich hatte in Berlin mal folgende Aufnahme gemacht:

Bild in der Galerie
Leider habe ich mich damals nicht getraut, den Passanten anzusprechen. So konnte ich dieses Bild nicht weiter verwerten. Habe mich geärgert und für die Zukunft gelernt.

Das Original ist somit für mich unbrauchbar - diese bearbeitete Version würde ich da schon etwas anders einstufen.

Es ist und bleibt eine Grauzone. Wenn die Gerichte dazu übergehen, die Persönlichkeitsrechte höher zu stellen, dann wird es, zu mindestens in Deutschland, immer schwieriger Streetaufnahmen zu machen.

Gruß
Ralf
__________________
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Alt 09.12.2014, 17:40   #38
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
*Ich* sehe das halt relativ einfach:

Wenn jemand in meine *Privatsphäre* eindringt, sollte das ethisch und auch strafrechtlich *zumindest* mit Körperverletzung gleichgesetzt werden.
Anders gesagt: Privatsphäre schlägt Kunst!

In der Öffentlichkeit sollte man *keinerlei* Anspruch auf Privatheit durchsetzen können. Wie man´s halt früher auch gemacht hat: "Benimm dich, wenn fremde Leute zuschauen!"
Hier: Künstlerische Freiheit schlägt *sowieso* nicht vorhandene Privatsphäre!
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG

Geändert von Kopernikus1966 (09.12.2014 um 17:41 Uhr) Grund: Umlaut übersehen! ;)
Kopernikus1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2014, 18:27   #39
kilosierra
 
 
Registriert seit: 11.11.2012
Ort: Frankreich
Beiträge: 4.601
Hi Kopernikus

Da bin ich völlig einverstanden.
Privatsphäre im öffentlichen Raum ist für mich ein Widerspruch.
Erst fragen und dann fotografieren geht gar nicht, dann ist nichts mehr echt.

Kerstin
__________________
Ich freue mich immer über Kritik an meinen Bildern. Wenn Euch etwas nicht gefällt, kann ich davon lernen und Lob tut der Seele gut.
meine Seite
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Alt 09.12.2014, 18:28   #40
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
@Kopernikus: Gehört jetzt ein Portrait von Dir, aufgenommen auf einer öffentlichen Strasse, zur Privatsphäre oder zur Öffentlichkeit?
__________________
Gruss Knut

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