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#1 |
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Nebengewerbe / Freiberuflich
Hallo zusammen
![]() Ich habe im forum schon gesucht aber nix gefunden was die Fragen klärt. Ich Wollte ein Gewerbe bezüglich der Fotografiererei anmelden. Nach meinen Erkundigungen Müsste ich mich Bei der Handwerkskammer anmelden. Anmeldegebühr 175€ und eine Jahresgebühr von 140€ . ![]() Das will ich nicht bezahlen. Gibt es eine möglichkeit als Fotograf nebenher Geld zu verdienen ohne sich bei der HWK anmelden zu müssen ? Habe da was gelesen von Freiberuflich !? Hat da jemand Erfahrunmg wie und wo muss man sich dann anmelden. Was braucht man da für Voraussetzungen ? Bin über jede Info dankbar. Guß makro
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Rechtschreibfehler sind voll beabsichtigt und dienen zur Belustigung der Leser !!! |
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#2 |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
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Die Frage ist eher wie Du damit Geld verdienen willst.
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#3 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Als WAS denn?
Als "Fotograf"? oder doch leiber als Fotoreporter oder Fotojournalist. Es gibt auch noch Quellen ausserhalb des Forums. Hier z.B.: click mich
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Ich habe mich ja schon mal erkundigt bei der Handwerkskammer.
Fotografiren ist ein Handwerk und somit ist die Handwerkskammer auch daran interesiert, dass man sich dort anmelden muss. Ich nehme hin und wieder Aufträge an. Familienbilder , Taufe, Hochzeit, usw. Und verkaufe auch ab und zu meine eigenen Bilder. Nur will ich eben das ofiziell machen wegen dem Finanzamt. Das mit dem Freiberuflichen ist meineswissens ja nicht so einfach. Muss man da nicht angeben als was für ein Fotograf man tätig ist? Darf ich dann auch alles fotografiren so wie ich es jetzt auch mache? Im internet wird auch erzählt, dass beim anmelden beim Finanzamt asl Freiberuflicher Fotograf im Fragebogen man eintragen muss wass mann genaue Fotografiren will. Und wen man dort nicht aufpasst was man schreibt wird das dann als Handwerk ausgelegt und der Handwerkskammer gemeldet. Ob das so richtig ist weis ich nicht.
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Rechtschreibfehler sind voll beabsichtigt und dienen zur Belustigung der Leser !!! Geändert von makro (04.12.2014 um 13:21 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 95
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Moin,
es gibt ein prima Buch zum Thema, habe ich auch bereits gelesen: Autor Jens Brüggemann, Beruf Fotograf, ISBN 978-3-8266-9126-3 Gruß Dirk
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www.dirkgrabowski.de |
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#6 |
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
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Ich kann aus eigener Erfahrung (nicht Fotografie) nur DRINGEND raten, sich an einen Steuerberater zu wenden. Alle Infos die man im Netz so findet können richtig sein, müssen es aber nicht. Wenn am Ende eine Institution die Hand aufhält, kann man nicht auf einen Webseite verweisen.
Gebühren werden bei selbstständiger Tätigkeit immer irgendwo fällig. Wenn rund 300,00€ im Jahr da schon ein Problem darstellen, sollte der Existenzgründungsplan mal durchdacht werden. Der sollte auch vorhanden sein, wenn die Selbstständigkeit nur das Hobby finanzieren soll. Einen Freund von mir hat die nachträgliche Einordnung des Gewerbes als Liebhaberei 15.000€ Steuernachzahlung eingebracht. Um als freischaffender Fotograf bzw. Künstler anerkannt zu werden, werden meist ein entsprechendes Hochschulstudium, eigenschöpferisches Arbeiten und eine gewisse Gestaltungshöhe vorausgesetzt. Oft wird diese bei auftragsbezogenen Arbeiten abgesprochen und man ist Handwerker und nicht mehr Künstler. Sollte man doch als Künstler anerkannt werden, entfällt die Gewerbeanmeldung und die Mitgliedschaft in HWK/IHK, dafür werden Abgaben an die Künstlersozialkasse fällig. Ich war einmal Voll- und einmal Nebenberuflich als Mediengestalter tätig. Egal wie ich es drehe und wende, das was mir an der Arbeit Spass gemacht hat, hat den kleinsten Teil am Tag ausgemacht. Insbesondere neben dem Brot-Job noch mit dem Hobby Geld zu verdienen und sich dann noch um den ganzen Steuer- und Rechtskram kümmern, hat mir den Spass vermiest. Was ich noch festgestellt habe: Alle diejenigen, die meine Arbeit so wertvoll fanden, solange es unentgeltlich war, oder die sich auch mal dankbar zeigten, waren alle plötzlich sowas von uninteressiert als für die Arbeit eine Rechnung kommen sollte. Bedenke: Auf den 100er der vorher netto in der Tasche landete, kommen jetzt Einkommensteuer, MwSt, umgelegte Gebühren, dein Maschinenpark, Fahrzeug, etc. mit drauf. Von deinem bisherigen Hochzeitshonorar bleibt nur die Hälfte, verdoppelst du dein Honorar, hast du nur die Hälfte an Kunden. Soweit mein Kenntnisstand, wenn da was falsches dabei ist, freue ich mich über Korrekturinfo ![]() LG Michael |
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#7 | |
Registriert seit: 04.06.2014
Ort: Hannover
Beiträge: 191
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Zitat:
Als was man ein Gewerbe anmelden möchte und ob man unter der Kleinunternehmen Regelung damit fällt. Zu 1) gewisse Berufe sind geschützt, wie Fotograf, Friseur etc. dafür braucht man einen entsprechenden Ausbildungs-Nachweis, was auch richtig so ist. Daher sollte man bei der Gewerbeanmeldung entsprechend kreativ sein und anstatt z.B. „Lohnbuchhalter“ „Bürotätigkeit“ angeben, also sich etwas allgemeiner fassen. Allerdings sollten dann die Rechnungen auch nur mit dieser Tätigkeit ausgestellt werden. Welcher Begriff für den Fotografen verwendet werden kann, weiß ich nicht. Ich hatte im Studium damals "Promotion und Bürotätigkeiten" angegeben und damit so ziemlich alles gemacht. 2) Steuerlich gibt es den Begriff des Kleinunternehmens, das beinhaltet Jahresumsätze von irgendwas um 17.000t Euro (genauen Betrag bitte selber in Erfahrung bringen), wer das bei der Gewerbeanmeldung angibt, darf logischer Weise nicht über diese Grenze kommen, braucht dafür aber auch keine Vor- und Umsatzsteuer Regelungen beachten. Die Rechnungen werden netto, ohne Ausweisung der MwSt erstellt, mit dem Hinweis, dass man das nicht braucht: zB „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!“ oder so ähnlich. Im Netz finden sich genügend Muster dazu. |
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#8 | |
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
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Zitat:
Gruss Michael |
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#9 |
Registriert seit: 04.06.2014
Ort: Hannover
Beiträge: 191
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Mag sein. Aber irgendwann ist auch alle Hard- und Software angeschafft, die Steuerregeln bleiben jedoch erhalten. Muss aber jeder selber entscheiden. Kommt auch darauf an, in welchem Umfang das Nebengewerbe betrieben wird…
Ich habe damals nur Dienstleistungen in Rechnung gestellt, also meine eigene Arbeitskraft und –zeit. Das war ohne Steuer alles recht praktisch und den Steuerbescheid konnte man anschließend auch ohne große Hilfe selber mit einer einfachen Gewinn- und Verlustrechnung ausfüllen. |
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#10 | |
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.456
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Zitat:
Und nenn dich bitte nicht Fotograf - weil das bist nicht ! |
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