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Alt 25.08.2011, 13:04   #21
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Nun, dieses Bild ist es sicher nicht Wert, einen Rechtsstreit auszutragen.

Vielleicht sollte ich einfach auf die mail antworten (falls denn die Adresse real ist) und um Stellungnahme bitten.
- Da wäre also das wahrscheinlich bereits erloschene Urheberrecht
- Dann die Frage der Panoramafreiheit und ob ich mich wirklich auf Privatgelände befand. Mein Aufnahmestandpunkt ist ja anhand der Mauer und des Geländers recht gut reproduzierbar.

Und ob an der Klage gegen die Deutsche Bahn was dran ist, ist natürlich auch noch fraglich.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 25.08.2011, 13:08   #22
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.442
Nicht lange fackeln, E-mail an Absender:

Sehr geehrter Blablabla,

gerne komme ich Ihrem Anliegen nach und lösche das Foto der Mühle. Da diese 1865 erbaut ist, bin ich nicht von einer Urheberrechtsverletzung meinerseits ausgegangen. Um überprüfen zu können, ob Sie mit Ihrer rechtlichen Einschätzung richtig liegen, bitte ich Sie mir kurz dazulegen, weshalb die Urheberrechte noch nicht nach § 64 UrhG erloschen sind.
Nach erhalt Ihrer diesbezüglichen Mail werde ich nach Prüfung der Sachlage das Bild selbstverständlich löschen.

Mfg

...fertig
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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Alt 25.08.2011, 13:13   #23
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Zitat:
Zitat von Echidna Beitrag anzeigen
Sollte es hart auf hart kommen, würde er mit dieser Aussage eventuell einen Prozessbetrug begehen, der ihm mit einem Blick in dieses Forum kinderleicht nachzuweisen wäre. Google ist eben nicht nur dein Freund. Also bitte Vorsicht mit solchen Ratschlägen.
Das war kein Ratschlag, sondern eine potentielle Möglichkeit.
Ich wusste aber nicht, dass Behauptungen ein Prozessbetrug sind. Sollte das so sein, revidiere ich aber die Aussage. Überhaupt lichtet sich das Thema ja etwas und unter den jetzigen Umständen würde ich auch eher dazu raten das Bild vorsichtshalber zu löschen.
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
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Alt 25.08.2011, 13:15   #24
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
@Itscha

Schön formuliert. So in etwas hatte ich mir das vorgestellt.

Übrigens scheinen die wohl von der ganz schnellen Sorte zu sein. Vom Besuch auf meiner Homepage bis zum Versenden der email ist keine Stunde vergangen.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 25.08.2011, 13:19   #25
ingoKober
 
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 11.176
Ich denke, das macht sich tatsächlich am Fotografenstandort fest. Ist dies ein öffentlicher Weg oder war er es vor 5 jahren zum Aufnahmezeitpunkt dürfte es denen sehr schwer fallen, Dir etwas zu untersagen.
Siehe dazu auch:
http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
Wenn die Leute schon die Kosten für einen Postbrief scheuen, frage ich mich auch, welchen Aufwand zu betreiben sie für so ein im Effekt sehr fragwürdiges Ziel zu betreiben bereit sind.
Die Email ist auch ganz sicher nicht von einem Juristen verfasst worden. Zudem unelegant formuliert und mit Fehlern durchsetzt-da plustert sich nur jemand auf. Oft ist bei sowas ausser heisser Luft nicht viel hinter.
Ich würds einfach aussitzen.


Viele Grüße

Ingo

Geändert von ingoKober (25.08.2011 um 13:22 Uhr)
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Alt 25.08.2011, 13:49   #26
Relax07
 
 
Registriert seit: 09.06.2011
Ort: Schweiz
Beiträge: 187
Ich habe hier noch einen Link zu Fotorecht von Blende 8
http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/
Da werden viele Situationen behandelt und auch die Panoramafreiheit!
__________________
Gruß aus der Schweiz
Peter
Flickr
Relax07 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 13:50   #27
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 6.016
Auch interessant:

http://www.wbs-law.de/internetrecht/...158/#more-7158

Insbesondere:
Zitat:
Die Herstellung einer Sachaufnahme ist in einem solchen Fall von der sog. Panoramafreiheit, die in § 59 UrhG geregelt ist, gedeckt. Nach § 59 Abs. 1 UrhG gilt:

„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
Tom D ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 14:52   #28
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Vielen Dank für die zusätzlichen Links zur Panoramafreiheit.

Aber genau der Punkt, ob ich mich wirklich auf öffentlichem Grundstück befand, steht ja im Raume und ich kann es leider weder bejahen noch verneinen.
__________________
Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 15:18   #29
jorre
 
 
Registriert seit: 24.07.2010
Ort: Hunsrück (Polarkreis)
Beiträge: 777
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die zusätzlichen Links zur Panoramafreiheit.

Aber genau der Punkt, ob ich mich wirklich auf öffentlichem Grundstück befand, steht ja im Raume und ich kann es leider weder bejahen noch verneinen.
Ob du auf dem nicht öffentlichem Grundstück warst, soll dir doch der "Kläger" beweisen.

Und ich würde solange keine Post von einem Anwalt kommt, in welcher darauf hingewiesen wird, das du das besagte Bild entfernen sollst überhaupt nichts machen.

Solange du kein Geld mit dem besagten Objekt machst, wird dir wohl keiner eine Straftat anhängen können.

Allerhöchstens ein Verwarnungsgeld wie bei einer Verkehrswidrigkeit könnte dir drohen, da höchstens ein Vergehen vorliegt und keine Straftat.

Das ganze liest sich wie KINO!

LG Jörg
jorre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 15:54   #30
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Ich wusste aber nicht, dass Behauptungen ein Prozessbetrug sind.
Behauptungen werden in Prozessen viele aufgestellt. Wenn diese aber nachweisbar gegen besseres Wissen falsch vorgetragen werden, kommt ein möglicher Betrug ins Spiel. In diesem Forum sind wir öffentlich, was den Nachweis für eine Falschbehauptung eventuell sehr erleichtern würde. Daher meine Warnung. Sollte kein Vorwurf an Dich sein.

Ist leider heute nur weit verbreitete Ansicht, bei Gericht könne gelogen werden, was das Zeug halte.
__________________
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