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Alt 19.11.2019, 11:34   #1
Erika P.
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
WhatsApp und Bildrechte

Moin zusammen,

ich teste mein neues 100-400er mit dem noch neueren Konverter: Aus der Küche heraus nehme ich den Bauarbeiter am Nachbarhaus aufs Korn und es entsteht ein sehr schönes Foto. Begeistert zeige ich es meinen Kindern und Freunden in einer WhatsApp-Gruppe...

Anstatt Bewunderung kommt jetzt die Diskussion auf, ob ich damit gegen Rechte verstoße (ja ich weiß, reiner Neid! ;-)).

Verstoße ich, wenn ich den Mann nicht gefragt habe, gegen sein Persönlichkeitsrecht? Obwohl es eine rein private Gruppe ist? Oder erst, wenn es einer aus der Gruppe z. B. in Facebook veröffentlichen würde? Womit er dann aber seinerseits gegen mein Urheberrecht als Fotografin verstoßen würde.

Was wäre darüber hinaus, wenn ich das Bild so toll finden würde, dass ich es als Profilbild in WhatsApp einstelle, womit es indirekt öffentlich würde?

Wisst Ihr da was drüber? Erstes Nachlesen ergab, dass die Rechtslage da etwas zweifelhaft ist...Was meint Ihr?
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/

Geändert von Erika P. (19.11.2019 um 11:37 Uhr)
Erika P. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.11.2019, 11:39   #2
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.583
1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung.
3. Wenn Du es weitergibst (egal wohin), veröffentlichst du es.
Windbreaker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2019, 12:44   #3
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
[QUOTE=Windbreaker;2101184]1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung.
...
die gilt aber, wenn ich es richtig verstanden habe, für mich als Privatperson nicht.
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/
Erika P. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2019, 13:20   #4
eric roman
 
 
Registriert seit: 30.11.2015
Beiträge: 294
Nein, geht vermutlich nicht mit den Bauarbeitern. Privates Grundstück, im privaten Rahmen beschäftigt, kein öffentliches Interesse diese aufzunehmen. Ausnahme: weder Grundstück, Haus noch Personen sind erkennbar. Eine Klage aufgrund von "das könnte mein Haus sein oder das könnte ich sein" kommt kaum durch.

https://www.medienrecht-urheberrecht...afreiheit.html

Es wird gerne auf das öffentliche Recht verwiesen in diesem Zusammenhang. Aber es gibt auch das Faustrecht. Fremde Kinder im Park fotografieren, wer da von aufgebrachten Eltern physisch angegangen wird, ist imho selber schuld. Das als Hinweis für die nächste Tour in fremde Länder.
__________________
Eric

Geändert von eric roman (19.11.2019 um 13:23 Uhr)
eric roman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2019, 17:17   #5
tempus fugit
 
 
Registriert seit: 12.02.2014
Beiträge: 1.109
Für Anwendung des Faustrechts braucht es aber faustgroße Eier.
tempus fugit ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.11.2019, 17:23   #6
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
Meinst Du:

https://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Theiss
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 09:25   #7
tempus fugit
 
 
Registriert seit: 12.02.2014
Beiträge: 1.109
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Sie hat immerhin noch mehr Eier, als der Durchschnittsdeutsche.
tempus fugit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 10:27   #8
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
Zitat:
Zitat von tempus fugit Beitrag anzeigen
Für Anwendung des Faustrechts braucht es aber faustgroße Eier.
damit kann ich erst recht nicht dienen!
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/
Erika P. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 20:27   #9
kayf
 
 
Registriert seit: 21.06.2015
Ort: Schwerin
Beiträge: 1.278
Zitat:
Zitat von Windbreaker Beitrag anzeigen
1. Du darfst das Bild aufnehmen.

2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung.

3. Wenn Du es weitergibst (egal wohin), veröffentlichst du es.


1. bedingt 2.

In der DSGVO ist grundsätzlich von einer Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten die Rede. Wenn ein Bild von einer Person erstellt wird, handelt es sich bereits um eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Genau dies ist eigentlich bereits untersagt.
kayf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 20:43   #10
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
Zitat:
Zitat von kayf Beitrag anzeigen
1. bedingt 2.

In der DSGVO ist grundsätzlich von einer Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten die Rede. Wenn ein Bild von einer Person erstellt wird, handelt es sich bereits um eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Genau dies ist eigentlich bereits untersagt.
Die DSGVO gilt aber nicht für Privatpersonen (verbessert mich, wenn ich das falsch sehe).
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/
Erika P. ist offline   Mit Zitat antworten
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