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#1 |
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
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WhatsApp und Bildrechte
Moin zusammen,
ich teste mein neues 100-400er mit dem noch neueren Konverter: Aus der Küche heraus nehme ich den Bauarbeiter am Nachbarhaus aufs Korn und es entsteht ein sehr schönes Foto. Begeistert zeige ich es meinen Kindern und Freunden in einer WhatsApp-Gruppe... Anstatt Bewunderung kommt jetzt die Diskussion auf, ob ich damit gegen Rechte verstoße (ja ich weiß, reiner Neid! ;-)). Verstoße ich, wenn ich den Mann nicht gefragt habe, gegen sein Persönlichkeitsrecht? Obwohl es eine rein private Gruppe ist? Oder erst, wenn es einer aus der Gruppe z. B. in Facebook veröffentlichen würde? Womit er dann aber seinerseits gegen mein Urheberrecht als Fotografin verstoßen würde. Was wäre darüber hinaus, wenn ich das Bild so toll finden würde, dass ich es als Profilbild in WhatsApp einstelle, womit es indirekt öffentlich würde? Wisst Ihr da was drüber? Erstes Nachlesen ergab, dass die Rechtslage da etwas zweifelhaft ist...Was meint Ihr? Geändert von Erika P. (19.11.2019 um 11:37 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.583
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1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung. 3. Wenn Du es weitergibst (egal wohin), veröffentlichst du es.
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
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[QUOTE=Windbreaker;2101184]1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung. ... die gilt aber, wenn ich es richtig verstanden habe, für mich als Privatperson nicht. |
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#4 |
Registriert seit: 30.11.2015
Beiträge: 294
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Nein, geht vermutlich nicht mit den Bauarbeitern. Privates Grundstück, im privaten Rahmen beschäftigt, kein öffentliches Interesse diese aufzunehmen. Ausnahme: weder Grundstück, Haus noch Personen sind erkennbar. Eine Klage aufgrund von "das könnte mein Haus sein oder das könnte ich sein" kommt kaum durch.
https://www.medienrecht-urheberrecht...afreiheit.html Es wird gerne auf das öffentliche Recht verwiesen in diesem Zusammenhang. Aber es gibt auch das Faustrecht. Fremde Kinder im Park fotografieren, wer da von aufgebrachten Eltern physisch angegangen wird, ist imho selber schuld. Das als Hinweis für die nächste Tour in fremde Länder.
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Eric Geändert von eric roman (19.11.2019 um 13:23 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 12.02.2014
Beiträge: 1.109
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Für Anwendung des Faustrechts braucht es aber faustgroße Eier.
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#6 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Gruß aus Bayern Steve |
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#7 | |
Registriert seit: 12.02.2014
Beiträge: 1.109
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Zitat:
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
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damit kann ich erst recht nicht dienen!
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#9 | |
Registriert seit: 21.06.2015
Ort: Schwerin
Beiträge: 1.278
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Zitat:
1. bedingt 2. In der DSGVO ist grundsätzlich von einer Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten die Rede. Wenn ein Bild von einer Person erstellt wird, handelt es sich bereits um eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Genau dies ist eigentlich bereits untersagt. |
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#10 | |
Themenersteller
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
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Zitat:
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