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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Aufforderung zur Bildentfernung von Homepage
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Alt 25.08.2011, 11:25   #1
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Aufforderung zur Bildentfernung von Homepage

Hallo zusammen,

ich habe gerade folgende mail bekommen.

Zitat:
Guten Tag Herr Jörg Eisfeld!

Sie sind nicht berechtigt das Bild über das
Gebäude der Gelobtbachmühle ins Internet zu stellen!
Die Erbengemeinschaft des Gebäudes Gelobtbachmühle
Hat das Bild von dem Gebäude der Gelobtbachmühle
nicht für irgendwelche Internetauftritte freigegeben!

Kopierechte beim Besitzer des Gebäudes!

Die Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle

Zum ersten:
Wie ist Architektur geschützt?
Bei Alltagsbauten, denen lediglich eine rein handwerkliche planerische Routineleistung zugrunde liegt, ist der Urheberrechtsschutz in der Regel zu verneinen. Für überdurchschnittliche architektonische Leistungen kommt hingegen ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht. Als Faustregel gilt, dass das Gebäude aus der alltäglichen Masse des Bauschaffens herausragen muss. Der Urheberrechtsschutz bezieht sich in der Regel nur auf die Grundstruktur des Baukörpers und die Fassadengestaltung sowie den Eingangsbereich (vgl. Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 2 Rn. 109).


Zum zweiten: Definition Panorama. Das Bild der Gelobtbachmühle was sie als Panorama
Definieren ist eine Frontale und kein Panorama, außerdem ist es Fassade und der Eingangsbereich!

Zum dritten: Auch die Deutsche Bundesbahn meinte sie könne
Mit der Frontale, Fassade und dem Eingangsbereich machen was sie will.
Sie hat ein ähnliches Bild auf Ihrem Prospekt veröffentlicht und musste dieses
Nach einer Klage aus Ihrem Prospekt entfernen!

Entfernen sie die Bilder über die Gelobtbachmühle von Ihrer Website!
Siehe Anhang!

Die Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle
Es handelt sich um dieses Bild auf meiner rein privaten, nicht kommerziellen Seite.

Sind die im Recht? Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Foto von öffentlichem Grund aus gemacht worden (Waldweg), kann es aber nach 5 Jahren nicht mehr beschwören.

Leider lässt sich der Absender über die email-Adresse nicht identifizieren, so dass ich ihn nicht kontaktieren kann.
Auch der erwähnte Anhang befindet sich nicht in der mail.
Und google gibt bei "Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle" genau NULL Treffer aus.

Wie soll ich mich berhalten?
Natürlich wäre es für mich kein Beinbruch, das Bild zu entfernen. Aber ich möchte schon gerne wissen, ob die mich dazu zwingen können.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)

Geändert von BadMan (25.08.2011 um 12:30 Uhr) Grund: email-Adresse entfernt
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Alt 25.08.2011, 11:37   #2
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Und was ist damit?

http://www.wandern-saechsische-schwe...bachmuehle.htm

Immerhin 800x600 Pixel groß.

Gruß: Joachim
__________________
Rettet die Fische, esst mehr Kormorane!

Rettet mich, esst meine Feinde!
Hansevogel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 11:41   #3
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Mmmmmh - blöde Situation: Wenn Du Geld sparen willst, dann nimm es runter. Oder gilt nachher das runternehmen als Schuldeingeständnis?

Wenn ich mir dieses Bild anschaue, sieht es nicht so aus, als wenn Du hinterm Zaum fotografiert hättest - somit gilt erstmal - wenn es davor ein öffentlicher Weg war - die Panoramafreiheit.

Ob das eine architektonisch Leistung ist, welche unter das Urheberschutzgesetz fällt, wird nur ein Gericht klären können - rein optisch würde ich das verneinen (wo ist das besondere: Die Schrift: wohl kaum. Die nicht mehr vorhandenen Anbauten: wohl kaum).

Blöd ist, wenn Du auf streitsüchtige Anwälte gestoßen bist: Daher vielleicht doch der Tipp von oben?

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
Ellersiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 11:45   #4
mrrondi
 
 
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.456
Hast du das Bild auf dem Grund von der Erbengemeinschaft gemacht ?
Oder standest du auf öffentlichem Grund bei der Aufnahme ?
mrrondi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 11:45   #5
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
Die Mühle wurde 1865 errichtet. Wenn der Erbauer/Architekt was auch immer, also der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber damals nur 20 Jahre alt war. ist er vermutlich um 1920 spätestens wahrscheinlich 1940 rum gestorben.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Das wäre also vermutlich um 2010.
Alles spekulativ, aber ich denke, da mal genauer nachzufragen würde einiges klären. Wenn Du Dir den Streß antun willst. Das scheinen ein paar ganz schöne Spinner zu sein.
Zitat:
Auch 2005 gab es noch keine Verbesserung der unbefriedigenden Lage für den Wanderweg durch das Gelobtbachtal im Bereich der Gelobtbachmühle. Im Bereich des Privatgrundstückes um die Gelobtbachmühle ist der Wanderweg versperrt, womit der ganze Talabschnitt unpassierbar wird.


Hast Du von öffentlichem Grund aus fotografiert?
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de

Geändert von Itscha (25.08.2011 um 11:49 Uhr)
Itscha ist gerade online   Mit Zitat antworten
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Alt 25.08.2011, 11:50   #6
tino79
 
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
Die Sache mit dem öffentlichen Grund wurde hier ja schon erwähnt. Dann könnte nur noch das Urheberrecht entgegenstehen. Und da wurde ja auch schon die Sache mit den 70 Jahren nach Tod des Urhebers genannt. Und selbt wenn der noch leben würde, weil die Fassade evtl. umgestaltet wurde und sich dadurch ein neuer Urheber ergibt. Es wäre erstmal zu klären ob dies eine besonders schöpferische Leistung darstellt. Ich mit meinem laienhaften Blick würde auch sagen nööööö, was soll daran so besonders sein?

Ich wüsste aber auch nicht genau ob ich es löschen würde oder nicht. Je nach Tonfall. Da das hier ja noch einigermaßen freundlich ist ohne Drohung von Kosten und Anwalt würde ich es evtl. sogar löschen.
tino79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 11:54   #7
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
Zitat:
Zitat von tino79 Beitrag anzeigen

Ich wüsste aber auch nicht genau ob ich es löschen würde oder nicht. Je nach Tonfall. Da das hier ja noch einigermaßen freundlich ist ohne Drohung von Kosten und Anwalt würde ich es evtl. sogar löschen.
Freundlich? Hast du mal die Ausrufezeichen gezählt?

Und dazu ist jede neue Zeile groß geschrieben.



Ich glaube, ich würde abwarten und erstmal nichts tun.
Die haben den Anhang vergessen, du hast niemanden, an den du dich direkt wenden kannst, da müssen die schon etwas mehr bringen, zumindest den Anhang nicht vergessen. Sollten die nochmal schreiben, kannste ja antworten, dass du auf den erklärenden Anhang wartest und gerne eine Telefonnummer hättest, um das direkt zu klären.
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 12:08   #8
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Vielen Dank schon mal.

Ja, mit dem öffentlichen Grund kann ich wirklich nicht mehr sagen.
Durch den Zaun bin ich definitiv nicht gestiegen. Aber ob der Weg, von wo aus ich fotografiert habe, auch Privatbesitz war, kann ich nicht mehr rekapitulieren.

Ich habe inzwischen die mail nochmals bekommen, dieses Mal mit Anhang. Das ist einfach das Bild von meiner Homepage.
__________________
Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 12:16   #9
kmbuell
 
 
Registriert seit: 20.11.2008
Ort: Köln
Beiträge: 465
Also auf so etwas würde ich ja erstmal GARNICHTS machen

Nur aus Interesse und Neugier wer dahinter steckt und was noch so kommt .

Einfach eine Mail rausballern, mit Fehlern und ohne Ansprechpartner

Wie schon gesagt, sehr starker Spam-Charakter. Genauso, wenn Du mit persönlicher Anrede und auch schon konkret mit Inhalt eine Mail bekommst, mit der Bitte auf der Seite xyz Deine Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und den Sicherheitscode zu erfassen.

Etwas zu einfach das Ganze ....

Wenn da noch ein anwaltliches Schreiben oder irgendetwas mit Hand und Fuß kommt, OK, nimmst Du es eben raus... aber einfach so ...?!?!?! NÖÖÖÖÖÖ
kmbuell ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 13:04   #10
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Nun, dieses Bild ist es sicher nicht Wert, einen Rechtsstreit auszutragen.

Vielleicht sollte ich einfach auf die mail antworten (falls denn die Adresse real ist) und um Stellungnahme bitten.
- Da wäre also das wahrscheinlich bereits erloschene Urheberrecht
- Dann die Frage der Panoramafreiheit und ob ich mich wirklich auf Privatgelände befand. Mein Aufnahmestandpunkt ist ja anhand der Mauer und des Geländers recht gut reproduzierbar.

Und ob an der Klage gegen die Deutsche Bahn was dran ist, ist natürlich auch noch fraglich.
__________________
Gruß Jörg

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