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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Fotorecht Fotowettbewerb
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Alt 19.11.2015, 12:21   #1
Joubi
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
Fotorecht Fotowettbewerb

Guten Morgen!

Mich beschäftigt eine Frage, zu der ich auch im Netz nicht so richtg fündig geworden bin:
Mein Foto in einem Fotowettbewerb.

Fallbeispiel:
Ich möchte mit einem meiner im Zoo Hannover gemachten Bilder an einem Fotowettbewerb teilnehmen.
Ich fotografiere nicht gewerblich, laut Zoo-Ordnung brauche ich nur dann eine Genehmigung wenn ich die Bilder zu anderen als privaten Zwecken verwenden will.
Zitat:
Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Zoobesucher Rücksicht – nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Verwendung der Fotos/Filme auf private Zwecke beschränken müssen (z.B. für Ihr Familienarchiv) – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Zoo Hannover GmbH sowie der abgebildeten Personen zulässig; zusätzlich fällt in diesem Fall ein Foto-/Filmhonorar an – weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter presse@zoo-hannover.de.

Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. -Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen).
Bei Fotowettbewerben von Zeitschriften zum Beispiel, gebe ich ja teilweise die Rechte ab, muss einer Veröffentlichung und einem eventuellem Druck zustimmen - und gewinne im Idealfall irgendeinen Preis.

Darf ich nun mit solchen Bildern an Wettbewerben teil nehmen, oder nicht??

Viele liebe Grüße
Joubi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.11.2015, 12:44   #2
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Da man üblicherweise bei Fotowettbewerben für die Teilnahme die Nutzungsrechte komplett abtreten muss, stellt sich für mich die Frage von vornherein nicht.
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 12:54   #3
Projekt5
 
 
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
Man kann keine Nutzungsrechte abtreten, sondern lediglich einräumen - z.B. Auf eine unbegrenzte Zeit, mit oder ohne Namensnennung etc.
Urheber bleibt man aber immer selbst. Ist ja auch logisch, weil das Bild nicht der gemacht hat, dem die Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
__________________
Bis dahin
Projekt5
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Alt 19.11.2015, 13:15   #4
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.

Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen.

Zum eigentlichen Thema: Ich würde einfach mal eine Anfrage an die genannte E-Mail-Adresse schicken.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 13:35   #5
Projekt5
 
 
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten...
Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, sondern z.B. nur auf Nennung seines Namens etc. verzichten.
Letztlich werden die Nutzungsbedingungen vereinbart

Ich habe da einige Fälle schon gerichtlich durchgestanden und rate daher:
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.

Mehr werde ich dazu nicht zum Besten geben - soll jeder so handeln wie er oder sie es für richtig hält.
__________________
Bis dahin
Projekt5
Projekt5 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.11.2015, 14:18   #6
Joubi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
Zitat:
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.

Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen
Was? Bahnhof? Was bedeutet das?

Zitat:
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.
Ich fotografiere rein aus Hobby, weil es mir Spaß macht. Und weil ich an einem Fotowettbewerb teilnehmen möchte, soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen?

Im Prinzip ist doch die Frage, ob die Teilnahme an einem Fotowettbewerb vergleichbar ist mit einer Nutzung für gewerbliche Zwecke?
Als Laie wäre meine Auslegung, das ich mit der Teilnahme an einem Wettbewerb nicht das Ziel verfolge, meine Fotos gewinnbringend zu veräußern, und ich nutze sie auch nicht zu Werbezwecken, da ich mit der Fotografie kein Gewerbe betreibe.
Aber das kann natürlich völlig falsch sein.
Joubi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 14:32   #7
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von Projekt5 Beitrag anzeigen
Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, [...]
Ja, das stimmt. Das mit dem Abtreten war etwas flapsig ausgedrückt.

Ich meinte damit nur, dass es auch ein ausschließliches Nutzungsrecht gibt, bei dem je nach Vertrag auch der Urheber sein Werk selbst nicht nutzen darf.

Bei Fotowettbewerben muss man aber dem Ausschreiber in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 14:42   #8
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.495
Ob durch die Nutzung einer Zeitschrift, die den Fotowettbewerb ausgeschrieben hat, diese zur, vom Zoo untersagten gewerblichen Nutzung wird, wurde bisher nicht beantwortet.

Denn die Zeitschrift nutzt bei der Veröffentlichung die Photos gewerblich.

Schreib den Zoo an und lass es Dir genehmigen.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 14:45   #9
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Joubi Beitrag anzeigen
...soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen?
Nicht immer, aber immer öfter .

Eine Pi x Daumenregel, die ich immer anwende: Privat ist alles, was sich in einem abgegrenzten Raum mit definierten Personen des eigenen Umfeldes stattfindet. Also die Diashow im Wohnzimmer mit der Familie, den Kollegen oder dem Fotoclub. Wenn die Öffentlichkeit teilnehmen kann, z.B. eine Projektion in der Fußgängerzone, oder jeder von der Straße in Deine Wohnung kann, um die Bilder zu sehen, ist es nicht mehr privat. Das Geldverdienen hat damit nichts zu tun. Ob das juristisch richtig ist, weiss ich nicht. Aber ich kam damit bisher zum gleichen Ergebnis wie die autorisierten Freiberufler.

Vielleicht kannst Du jetzt einschätzen, was die Veröffentlichung im Rahmen eines Wettbewerbs bedeutet.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger

Geändert von Dimagier_Horst (19.11.2015 um 14:49 Uhr)
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 16:47   #10
Saitenschuft
 
 
Registriert seit: 14.01.2015
Ort: Schwäbisch Gmünd
Beiträge: 896
Da steht doch alles im Text des Zoos drin
Ich verstehe die Frage oder Unsicherheit nicht.

Du darfst Bilder für dein Familienarchiv machen, also für dich privat.
Ist ein Fotowettbewerb etwas privates? Nein!
Es wird dir ja auch untersagt die Bilder auf eine Webseite zu stellen, da dort eventuell mit Werbebannern Geld verdient wird. Du weißt ja nicht, was der Veranstalter des Fotowettbewerbes mit den Bildern vor hat. Eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift ist schon ein Verstoß gegen die Auflagen des Zoo.

Also Zoo fragen und gut.
__________________
... hätte ich nur geschwiegen, dann wäre ich ein Weiser gewesen

Einen schönen Tag noch
Ede
Saitenschuft ist offline   Mit Zitat antworten
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