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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » WhatsApp und Bildrechte
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Alt 19.11.2019, 11:34   #1
Erika P.
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
WhatsApp und Bildrechte

Moin zusammen,

ich teste mein neues 100-400er mit dem noch neueren Konverter: Aus der Küche heraus nehme ich den Bauarbeiter am Nachbarhaus aufs Korn und es entsteht ein sehr schönes Foto. Begeistert zeige ich es meinen Kindern und Freunden in einer WhatsApp-Gruppe...

Anstatt Bewunderung kommt jetzt die Diskussion auf, ob ich damit gegen Rechte verstoße (ja ich weiß, reiner Neid! ;-)).

Verstoße ich, wenn ich den Mann nicht gefragt habe, gegen sein Persönlichkeitsrecht? Obwohl es eine rein private Gruppe ist? Oder erst, wenn es einer aus der Gruppe z. B. in Facebook veröffentlichen würde? Womit er dann aber seinerseits gegen mein Urheberrecht als Fotografin verstoßen würde.

Was wäre darüber hinaus, wenn ich das Bild so toll finden würde, dass ich es als Profilbild in WhatsApp einstelle, womit es indirekt öffentlich würde?

Wisst Ihr da was drüber? Erstes Nachlesen ergab, dass die Rechtslage da etwas zweifelhaft ist...Was meint Ihr?
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/

Geändert von Erika P. (19.11.2019 um 11:37 Uhr)
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Alt 19.11.2019, 11:39   #2
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.581
1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung.
3. Wenn Du es weitergibst (egal wohin), veröffentlichst du es.
Windbreaker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2019, 11:41   #3
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
https://www.sonyuserforum.de/forum/s...d.php?t=185483

Interpretieren kann und muss es jeder selbst.

Ich würde mir keinen Kopf darum machen:
1. private Gruppe/ Nutzung
2. nicht kommerziell genutzt und somit auch kein Klagepotential, maximal auf Unterlassung

Ob man Fremde in Bildern teilen möchte muss man immer selber entscheiden.
Als Argument für die WA-Gruppe:"Das wäre der Tod der Street-Fotografie."
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2019, 12:44   #4
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
[QUOTE=Windbreaker;2101184]1. Du darfst das Bild aufnehmen.
2. wenn du es speicherst (in welcher Form auch immer), verstößt Du meiner Meinung nach gegen die Datenschutzgrundverordnung.
...
die gilt aber, wenn ich es richtig verstanden habe, für mich als Privatperson nicht.
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/
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Alt 19.11.2019, 12:49   #5
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
https://www.sonyuserforum.de/forum/s...d.php?t=185483

Interpretieren kann und muss es jeder selbst.

Ich würde mir keinen Kopf darum machen:
1. private Gruppe/ Nutzung
2. nicht kommerziell genutzt und somit auch kein Klagepotential, maximal auf Unterlassung

Ob man Fremde in Bildern teilen möchte muss man immer selber entscheiden.
Als Argument für die WA-Gruppe:"Das wäre der Tod der Street-Fotografie."
Danke für den link! Da ich das Bild nicht "kommerziell" nutze kann ich wohl beruhigt sein.

Jetzt aber einen Schritt weiter gedacht:

Ich bin keine gewerblich arbeitende Fotografin, wohl aber professionell arbeitende Künstlerin und Verlegerin. Ein Foto eines Bauarbeiters an einer Straße, nicht gestellt sondern spontan aufgenommen, ist Street-Art, oder? Dürfte ich das sogar veröffentlichen?
__________________
Liebe Grüße

Erika

https://www.flickr.com/photos/erikapost/
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Alt 19.11.2019, 12:57   #6
Fotorrhoe
 
 
Registriert seit: 27.03.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 760
Zitat:
Zitat von Erika P. Beitrag anzeigen
Aus der Küche heraus nehme ich den Bauarbeiter am Nachbarhaus aufs Korn und es entsteht ein sehr schönes Foto. Begeistert zeige ich es meinen Kindern und Freunden in einer WhatsApp-Gruppe...

Anstatt Bewunderung kommt jetzt die Diskussion auf, ob ich damit gegen Rechte verstoße (ja ich weiß, reiner Neid! ;-)).

Verstoße ich, wenn ich den Mann nicht gefragt habe, gegen sein Persönlichkeitsrecht? Obwohl es eine rein private Gruppe ist? Oder erst, wenn es einer aus der Gruppe z. B. in Facebook veröffentlichen würde? Womit er dann aber seinerseits gegen mein Urheberrecht als Fotografin verstoßen würde.
Bitte vorsichtig sein mit Bildern bei WhatsApp. Die gehören zu Facebook und nehmen sich heraus, die Bilder für ihre Zwecke zu verwenden und zu veröffentlichen.
Ein Bild einer Person, die gut erkennbar und nicht nur Beiwerk ist, muss von dieser Person vor jeder Form von Veröffentlichung genehmigt werden. Sonst verstößt man bei einer Veröffentlichung (und das wäre bereits bei Whatsapp oder Facebook der Fall) gegen die Persönlichkeitsrechte der Person. Gilt bereits lange vor der neuen DSGVO.
Fotorrhoe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2019, 13:01   #7
conradvassmann
 
 
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
Satire darf ja bei uns (fast) alles, deswegen immer noch nen dummen Spruch dazu.
__________________
don't be evil & do the right thing
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Alt 19.11.2019, 13:03   #8
Fotorrhoe
 
 
Registriert seit: 27.03.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 760
Zitat:
Zitat von Erika P. Beitrag anzeigen
Ich bin keine gewerblich arbeitende Fotografin, wohl aber professionell arbeitende Künstlerin und Verlegerin. Ein Foto eines Bauarbeiters an einer Straße, nicht gestellt sondern spontan aufgenommen, ist Street-Art, oder? Dürfte ich das sogar veröffentlichen?
Nur mit Model Release Vertrag oder einer gleichwertigen Vereinbarung. Street-Art rechtfertigt gar nichts.
Fotorrhoe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2019, 13:04   #9
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
Zitat:
Zitat von conradvassmann Beitrag anzeigen
Satire darf ja bei uns (fast) alles, deswegen immer noch nen dummen Spruch dazu.
den hätte ich absolut!

Aber - vergesst das mal wieder mit der Street-Art-Idee. Der Mann befindet sich auf einem privaten Grundstück, ich habe ihn herangezoomt und freigestellt, da dürfte selbst meine künstlerische Freiheit nichts nutzen.
__________________
Liebe Grüße

Erika

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Alt 19.11.2019, 13:06   #10
Erika P.

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.07.2016
Ort: Flensburger Förde und Lanzarote
Beiträge: 144
Zitat:
Zitat von Fotorrhoe Beitrag anzeigen
Nur mit Model Release Vertrag oder einer gleichwertigen Vereinbarung. Street-Art rechtfertigt gar nichts.
__________________
Liebe Grüße

Erika

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