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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony E-Mount Kameras » α7R II: A7RII - plötzlich tot
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Alt 28.12.2016, 14:19   #1
GJK
 
 
Registriert seit: 20.11.2003
Ort: D-85570 Markt Schwaben
Beiträge: 30
a 7r II A7RII - plötzlich tot

Hatte an meiner A7RII per LA3-Adapter das 24-70/2.8-Zoom, machte 7 Aufnahmen, schaltete Kamera aus und wechselte dann auf E-Bajonett-Zoom 70-200/4. Als ich die Kamera wieder einschaltete, flackerte ein grauer Bildschirm am Display auf, ging wieder aus und wieder an. Auch nach Ausschalten der Kamera flackerte das Display weiter, bis ich den Akku entfernte. Keinerlei unsachgemäße Nutzung der Kamera war vorangegangen. Tod der Kamera war plötzlich da..

Wer hat so etwas mit einer A7 schon erlebt? Was war dann zu tun?

Habe alles Erdenkbare probiert: Akku mehr als 10 Minuten aus Kamera; anderes Objektiv; kein Objektiv; Speicherkarte entfernt; per USB an Notebook und Remote Camera Control hat Kamera nicht erkennen können; EVF-Umschalt-Sensor schaltet graues Display ab.

Habe bei Fa. Schumann in Linz angerufen, die haben so etwas noch nicht erlebt. Die Kamera wurde im April 2016 neu gekauft und dürfte mehr als 26000 Bilder (in Italien, Portugal, Steiermark etc) aufgezeichnet haben. Gefühlsmäßig wird Kamera ein Garantiefall.

Geändert von GJK (28.12.2016 um 14:21 Uhr)
GJK ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.12.2016, 22:34   #2
lampenschirm
 
 
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 2.124
Habe zwar wenig Hoffnung
Ein anderer Akku ?
lampenschirm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2016, 23:23   #3
wus
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: München
Beiträge: 8.180
Zitat:
Zitat von GJK Beitrag anzeigen
EVF-Umschalt-Sensor schaltet graues Display ab.
Und sieht man dann im Sucher was?
__________________
leave nothing but footprints, take nothing but memories

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wus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2016, 00:47   #4
KDBerlin
 
 
Registriert seit: 16.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 754
A7r ii

Tja ein trauriger Fall.

Was sagt denn dein Händler wo Du sie gekauft hast? Kannst Du mit der Kamera hingehen?

Auf der anderen Seite sind die A7 R II ja sehr funktionsstabil, fallen also selten aus, aber dafür gibt es ja die Garantie!

Vielleicht liegt es doch am Akku was ich nicht glaube - also einschicken und in der Zwischenzeit ein oder mehrere
KDBerlin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2016, 01:05   #5
nobody23
 
 
Registriert seit: 19.07.2011
Ort: CH
Beiträge: 1.490
Ein Fall für Herrn Mayr bei Schuhmann in Linz...
Ansonsten Garantie.

Gruss
Nicolas
nobody23 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 29.12.2016, 17:37   #6
GJK

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.11.2003
Ort: D-85570 Markt Schwaben
Beiträge: 30
Akkutausch half leider nicht

Danke für den Akkutausch-Vorschlag. Es wäre zu schön gewesen. Aber leider hat ein anderer Akku nichts geändert. Im EVF sieht man nichts.

Bin zur Zeit im Urlaub. Werde aber am Montag zu Foto Sauter München gehen und die Garantieleistung in Anspruch nehmen. Melde mich wieder, wenn Fehlerursache und Reparatur/Wandlung klar ist.

Habe noch eine NEX-7, welche mir mittlerweile kein Ersatz mehr ist, denn wer einmal die Bildqualität und Funktionalität der A7RII gewohnt ist, ....
GJK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2017, 20:59   #7
GJK

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.11.2003
Ort: D-85570 Markt Schwaben
Beiträge: 30
Kamera repariert zurück(neues Display, neue Elektronik)

2 Wochen war ich jetzt ohne mein A7RII - gefühlt ganz schön lange. Die Reparatur umfasste eine Erneuerung von Elektronik und des Displays - als kostenlose Garantie-Leistung.

Eine weitere Erläuterung gab es nicht - vor allem nicht, worauf ich evtl. künftig achten sollte. Hoffentlich habe ich kein Montagsmodell.
GJK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2017, 21:04   #8
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Zweimal darfst/musst du nachbessern lassen. Dann kannst du einen Umtausch fordern.
Kleiner Trost. Ich drücke dir beide Daumen dass jetzt alles gut ist.

Matthias
fallobst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2017, 22:10   #9
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.113
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
Zweimal darfst/musst du nachbessern lassen. Dann kannst du einen Umtausch fordern.
*seufz* Nein.

Gewährleistung: Der Käufer hat von Anfang an die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung (vulgo Reparatur oder Umtausch), solange das verhältnismäßig und wirtschaftlich vertretbar ist. Wegen eines losen Griffgummis wird man z.B. wohl keine neue Kamera fordern können. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch kann man vom Kauf zurücktreten und sich das Geld wiedergeben lassen.

Herstellergarantie: Der Hersteller legt die Bedingungen fest. Bei Sony z.B. gibt es nur einen Anspruch auf kostenlose Reparatur.

Das ist doch nicht kompliziert, warum wird das immer wieder falsch dargestellt?

(Kompliziert wird es höchstens, wenn man beides mischt. Ich bin kein Jurist, aber es könnte sein, daß man den Nacherfüllungsanspruch gegenüber dem Händler verwirkt, wenn man stattdessen gleich die Herstellergarantie in Anspruch nimmt. Was da von Geissler oder Schuhmann zurückkommt, ist ja dann effektiv nicht mehr der Artikel, den der Händler geliefert hat.)

In dem konkreten Fall denke ich aber, daß das Problem damit erledigt ist. "Elektronik und Display erneuert" ist ja schon fast eine ganz neue Kamera.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2017, 23:53   #10
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Nach meiner Lesart ist der Käufer zum Händler und hat dort festgestellte Mängel reklamiert. Oft wird vom Händler dann auf die Herstellergarantie verwiesen. Dass habe ich hier unterstellt, da der Gang zu Sauter angekündigt war.
Wenn mit Einverständnis des Händlers der Artikel zur Nachbesserung (zu der der Händler verpflichtet ist) zur Sony Vertragswerkstatt geschickt wird, dann erlischt auch nicht die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers nach § 437 BGB.
Die Sachmängelhaftung des Händlers ist auch bei erklärter Garantie des Herstellers nicht außer Kraft gesetzt.
Allgemein wird in der Rechtsprechung eine zweimalige Nachbesserung als vertretbar angesehen. Mehrmalige Reparaturen schränken die Verfügbarkeit ein, senken den Wert eines Gegnstandes und und müssen deshalb vom Käufer nicht endlos akzeptiert werden. Deshalb kann er nach mehrmalger erfolgloser Nachbesserung auf Schadenersatz bestehen.
Der neue Artikel ist juristisch ein Schadenersatz, da der erste Artikel nicht das Versprochene leistet, wird der Schaden durch einen funktionierenden Artikel behoben.
Der Käufer wird so gestellt, wie er vor dem Schadenfall stand.
Was habe ich vermischt?

Matthias

PS: Ich möchte keine juristische Diskussion an dieser Stelle in Gang setzen.
fallobst ist offline   Mit Zitat antworten
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