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#1 |
Registriert seit: 14.04.2014
Beiträge: 3
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Hallo Fotofreunde, letzte Woche hat meine Freundin versehentlich meine Kamera Sony Alpha 300 SLR-Digitalkamera vom Tisch fallen lassen wobei diese und das Objektiv beschädigt wurden. Die Kamera habe ich sofort zur Vertragswerkstatt geschickt und die Haftpflichtversicherung würde auch deren Reparatur übernehmen, solange es kein Totalschaden ist. Nun aber die Frage: Habe ich als Berufsfotograf einen Anspruch auf eine Leihkamera für den Zeitraum der Reparatur? Voraussichtlich wird meine Kamera zwei Wochen im Service sein und ich brauche in dieser Zeit eine gleichwertige Kamera um meine Aufträge zu erledigen. Habe ich ein Anrecht auf die Zählung einer Leihkamera seitens der Haftpflicht meiner Freundin oder übernimmt die Versicherung einen Anteil an meinem Arbeitsausfall?
Dankeschön Markus
__________________
Grüße |
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#2 |
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: 67269 Grünstadt
Beiträge: 2.762
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Hallo und herzlich Willkommen im Forum.
Also ich würde die Frage der Versicherung stellen, da bekommst Du dann mit Sicherheit eine "richtige" Antwort, auch wenn Sie Dir nicht passen wird. Falls überhaupt, wirst Du Deine Einnahmen aus Deiner Profitätigkeit plausibel nachweisen müssen. Viele Grüße Gerd |
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#3 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Versicherungsfragen sind wohl eher etwas für's Cafe, auf jeden Fall aber nichts für den Tellerrand. -> Schubs.
__________________
Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#5 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Nichts und niemand anderes als dein(e) Vertragspartner (wegen der Frage nach der Haftpflicht deiner Freundin) wird dir die zu deinem Vertrag passende Antwort geben. Gerd hat hier vollumfänglich recht.
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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#6 |
Registriert seit: 20.02.2009
Ort: Vorderpfalz
Beiträge: 2.094
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Die Leihgebühr würde vermutlich schnell den Wiederbeschaffungswert deiner A300 übersteigen. Insofern ist wohl nicht zu erwarten, dass eine Versicherung dafür die Leihgebühr übernimmt.
Die A300 ist eine ältere Einsteigerkamera. Wie willst Du einer Versicherung plausibel machen, dass Du diese Kamera beruflich unbedingt brauchstr und einen finanziellen Verlust erleidest, wenn deine A300 zur Reparatur muss. Der Wiederbeschaffungswert für die gebrauchte A300 liegt unter 200 Euro. http://www.amazon.de/gp/offer-listin...&condition=all |
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#7 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Was ich mich frage ist, warum fragst du das Forum und nicht einfach die Versicherung? Was hier kommen wird, ist alles hypothetisch, was die Versicherung dir sagt ist Fakt.
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#8 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Wie oft schmeißt Deine Freundin eigentlich Deine Kamera vom Tisch. Ist ja vor 2,5 Monaten schon mal passiert, mit exakt gleichem Wortlaut.
http://www.gutefrage.net/frage/zahlt...en-fuer-kamera Hier will uns wohl Jemand kräftig auf den Arm nehemen. ![]()
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#9 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.496
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Oder jemand hat die Attitude,dass eine Versicherung nur dann gut ist, wenn man mehr rausholt als einbezahlt...
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Gruß aus Bayern Steve |
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#10 | |
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.121
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Und etwas weiter unten schreibt der TO:
Zitat:
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