![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 11.10.2010
Ort: Gutweiler
Beiträge: 184
|
![]()
Hallo,
ich habe, wie hier im Forum bereits öfter diskutiert, mit meiner 500er das gleiche Verschluss-Problem (erstes Foto bleibt schwarz) wie viele andere auch (Meine Kamera ist Baujahr 5/2010 - d.h. noch Garantie bis 5/2012). Da ich mir eine Zweitkamera besorgt habe, kann ich das Problem nun angehen. Aber nach dem Durchstöbern des Forums bleiben zwei Lösungswege offen: -Über die Homepage von Sony einen Garantie-Reparaturauftrag erteilen, welcher ja in der Regel schnell ausgeführt wird. Die Kamera wird sogar abgeholt. Der Nachteil liegt aber hier wohl darin, dass das Verschluss-Problem, nach der Reparatur, nochmals auftreten kann und man dann den ganzen Aufwand nochmal betreiben muss. -Ich habe die Kamera über amazon.de gekauft und könnte auch hier einen Garantie- antrag stellen. Ich müsste die Kamera ebenso einsenden; allerdings spricht amazon bereits vorab von 6-8 Wochen Reparatur- oder Austauschzeit. Und da ist der Knack- punkt: Es gibt einige hier im Forum, die anstatt einer reparierten Kamera eine komplett neue Kamera erhalten haben bzw. eine Gutschrift bei Amazon über den Kaufbetrag, welcher dann für einen Neukauf genutzt werden konnte. Rein rechtlich gesehen hat der Hersteller natürlich das Recht zwei Reparaturen aus- zuführen, bevor ich das Recht erhalte, eine neue Kamera zu fordern. Was würdet Ihr tun? Habt Ihr mit der Einen oder Anderen Methode bereits Erfahrung? Was ratet Ihr mir? Danke im voraus für Eure Antworten Viele Grüße Gerd
__________________
"Aus einem verzagten Arsch fährt kein fröhlicher Furz" Martin Luther |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.220
|
Hallo,
bei Amazon Reparatur beantragen, evtl. sagen Sie Dir alternativ eine Gutschrift zu. Das würde ich dann machen und eine neue Kamera, (andere Kamera) kaufen.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Registriert seit: 20.07.2011
Ort: Oftringen
Beiträge: 461
|
Also ich würde auch über Amazon gehen. Die haben wirklich einen guten Service!
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.106
|
Zitat:
![]()
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 | |
Registriert seit: 08.04.2011
Ort: Kreis Bad Kreuznach
Beiträge: 237
|
Zitat:
Siehe §439 (3). |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#6 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.106
|
Zitat:
Ich finde allerdings im BGB keine Regelung in Bezug auf den Zeitrahmen, in dem sich das abzuspielen hat. Insbesondere kann der Käufer also offenbar nicht verlangen, daß der Händler ihm sofort eine neue Kamera herausgibt, selbst wenn er noch welche vorrätig hat, sondern der kann erst mal seinerseits Nacherfüllung von seinem Großhändler verlangen, der wiederum vom Importeur, und dann verlassen wir den Raum der deutschen Rechtsprechung. ![]()
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.10.2010
Ort: Gutweiler
Beiträge: 184
|
Sehr gut..
Hallo zusammen,
ich wusste gar nicht dass es hier soviele Juristen unter uns gibt - aber das ist auch wiederum gut zu wissen, wenn es mal was ernstes gibt. Vielen Dank für Eure Antworten und Tips. Das Entscheidende ist für mich die Aussage, dass ich mit dem Hersteller kein Vertragsverhältnis eingegangen bin, sondern nur mit dem Verkäufer. Das stimmt. Also ab zu Amazon und dann mal schauen was die dort machen. Ich habe schon jede Menge Zeugs dort gekauft aber mit dem Kundendienst habe ich erst einmal Kontakt gehabt, aber der war sehr professionell und positiv. Nochmal Danke für Eure Mühe, Viele Grüße Gerd
__________________
"Aus einem verzagten Arsch fährt kein fröhlicher Furz" Martin Luther |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.106
|
Ich bin kein Jurist, aber im Rahmen meines Studiums durfte ich mal ein Semester Bürgerliches Recht und Patentrecht über mich ergehen lassen. Das war ganz spannend, allerdings war die Vorlesung immer Montags morgens in der ersten Stunde, weswegen ich da doch nicht immer anwesend war.
![]() Ich bin aber immer wieder überrascht, wie viele Gesetze sich seitdem geändert haben, ohne daß ich es mitbekommen habe. Bitte also meine Aussagen immer mit der nötigen Vorsicht genießen und im Zweifelsfall einen richtigen Juristen fragen. ![]() Viel Glück mit der Reklamation!
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
![]() |
![]() |
![]() |
#9 | |
Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Bad Malente-Gremsmühlen
Beiträge: 282
|
Zitat:
Wobei Geld immer besser ist, denn bei Neuware beginnt die Garantie nicht neu, sondern es gilt die Zeit der alten Rechnungstellung. Bei Geld zurück und dann Neukauf, hat man auch wieder die Garantie vom Datum des Neukaufs. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#10 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
|
Ab zu Amazon,
ich habe mit Amazon bezüglich Reklamation nur allerbeste Erfahrungen gemacht. In der Zeitspanne sind sie meist sehr großzügig und nicht selten werden 8 Wochen angegeben und nach 14 Tagen hast du dein Paket zurück. Für mich der einzige Internetversender, dem ich zu 100% vertraue. Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
|
|