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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Recht am Photo & Tantiemenhöhen
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Alt 23.01.2010, 15:53   #1
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.497
Recht am Photo & Tantiemenhöhen

Aus aktuellem Anlass, möchte ich mal nachfragen, ob es nicht im höchsten Maße unprofessionell ist mit einem "Model" einen mündlichen Vertrag auszuhandeln, oder ob das nicht gewollt ist, sonst könnte das Model ja Lunte riechen, was mit "ihren" Photos alles so angestellt wird?

http://www.merkur-online.de/nachrich...ta-601580.html

Mir erscheint der aktuelle Fall am Münchner Landgericht schon sehr "anrüchig" und zudem denke ich dass eine jahrelange weltweite Kampagne deutlich mehr als 20.000 € Modelkosten beinhaltet, ganz zu schweigen von ein paar hundert Euronen.

Gibnt`s hier Leute die das beurteilen können - ohne die Diskussion über den Fall an sich aufzumachen, da in 3 Zeitungen (AZ, SZ und TZ) auch leicht unterschiedliche Dinge stehen....
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.01.2010, 18:41   #2
Schmiddi
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Also ich mache als Hobbyknipser kein Shooting ohne schriftlichen Vertrag - bei kommerzieller Nutzung wie hier (und die war ja scheints vorab klar) ist ein Vertrag ein klares MUSS. Für beide Seiten! Daher wunderts mich...

Andreas
__________________
Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet!

Status: Tschüss , alles ist weg --- "reduziert" auf E-Size
Schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 20:38   #3
Camobs
 
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Ansbach, Mfr.
Beiträge: 790
Ich würde ein Shooting auch niemals ohne Vertrag machen. Auch wenn die Bekannte noch so bekannt oder befreundet ist - selbst wenn es meine eigene Freundin ist.

Viele Grüße
Frank
Camobs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2010, 02:19   #4
steve.hatton

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.497
6ffenbar hat aber hier die Brauerei keinen Vertrag vorgelegt, warum wohl ?
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2010, 11:17   #5
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
6ffenbar hat aber hier die Brauerei keinen Vertrag vorgelegt, warum wohl ?
Wenn es nur eine mündliche Vereinbarung gab, wo soll dann Bitte Schön ein Vertrag herkommen
AlexDragon ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.01.2010, 12:47   #6
cdan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen sog. "Nachhonoraranspruch" eines Fotomodels für eine ursprünglich nicht vereinbarte gesonderte Veröffentlichung. Das kein schriftlicher Vertrag vorliegt kann für das Model sogar günstig sein. Vergl. OLG Hamburg, 16.11.1990, Gz: 324 O395/90
__________________
dandyk.de
cdan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2010, 14:40   #7
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Moin

dieses ist ja nur "ein Fall" der zufällig bekannt wurde aber...
solche Sachen laufen mittlerweile regelmäßig und Firmen jeglicher Coleur
betreiben es "bewust"(und damit vorsätzlich!!!) als Sport denn...

in der Regel passiert ja nix es bekommt ja kaum einer mit

wenn ich nun vom "Verfall guter Sitten" spreche...würde ich wahrscheinlich schnell in die Ecke...
"alter konservativer Säcke" gestellt werden, aber Grundlage des "wirtschaftens" ist auch...
Verlässlichtkeit ...eine Partners
man kann genauso gut sagen "Vertrauen" und/oder "halten an Regeln"


ja früher(in vordigitaler Zeit)
war es durchaus üblich, weil es beispielsweise Modellagenturen gab die es "überwachten" und ordentliche EINDEUTIGE Verträge aushandelten!

Von der Kundenseite war es üblich, das auch in mittleren und kleinen Firmen
sogenannte "Werbe/Marketing/Druck-Profis" solche Dingen in der Hand hatten....

nur die Entwicklung ist fortgeschritten, hat sich geändert....und wie man hier sehen kann,
durchaus zum Nachteil der(aller) Beteiligten

Computer machten es möglich ...ungesehen oder überwacht,
Software zu kopieren...Filme, Texte und Bilder auch und...
alle finden es solange "ganz toll" bis sie selbst von solchen Sachen betroffen sind,
dann ist das Geschrei groß und mangelns Verträgen oder Beiweisen hat man die A-Karte gezogen

Ich bin bisher meist mit einem blauem Auge davon gekommen....
Fakt ist aber auch, das mehrfach Absprachen nicht eingehalten wurden, Bilder einfach "anders" verwendet wurden...
und nur der Zufall "es an den Tag" brachte...dicke Backen machen war dann angesagt...

denn was willst du machen wenn z.B 18 aufwendige Motive "rein zufällig" von mir auf einer fremden Website erschienen,
dazu der Auftraggeber seine Rechnung noch nichtmal bezahlt hatte...
einerseits wäre "Verklagen des Kunden" OK, nur wer verklagt seine Kunden ständig

die Auflösung war dann, die fremde Website hatte die Bilder "nicht geklaut" sondern...
"bekommen" und zwar direkt und ohne Umwege vom Geschäftsführer meines Auftraggebers
ein Schelm wer nun böses denkt
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2010, 17:22   #8
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen
wenn ich nun vom "Verfall guter Sitten" spreche...würde ich wahrscheinlich schnell in die Ecke...
"alter konservativer Säcke" gestellt werden
Nö, ich sehe es wie Du. Der alte Brauch ein Geschäft per Handschlag abzuschließen, ist heute nur noch im sehr kleinen, überschaubaren Rahmen möglich (auch hier im Forum hält man sich oft nicht mehr an den Deal, neulich erst wieder erfahren). Früher war der Handschlag, dann kam der detaillierte Vertrag, heute müssen wir bei der Rückkehr zum einfachen Deal wieder sehr misstrauisch sein. Das ist einfach so, wenn man da nicht mitmacht, ist man selbst schuld.

PS: auch früher gab es sicherlich schon schwarze Schafe, die einen über'n Tisch gezogen haben, bloß habe ich die nie mitbekommen. Selige alte Zeit
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2010, 01:47   #9
steve.hatton

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.497
EIn Vertrag bedarf nicht der Schriftform, so viel nur mal grundsätzlich.

Was mich jetzt aber interessieren würde, wie denn die Höhe der entgangenen Honorare oder Tantiemen zu bestimmen sind wenn wie hier zB seit 2001 teilw. weltweit das Gesicht statt wie wohl ursprünglich vereinbart nicht nur für ein Projekt genutzt wird sondern auf Plakaten (sogar in Shanghai) auf Sixpacks in den USA und weiter auf Websites etc genutzt wird. Von welches Dimension sprechen wir dann hier ?
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2010, 08:04   #10
cdan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
Da gibt es z.B. Preislisten der Bildagenturen, die einen Anhaltswert liefern können. In einigen Gerichtsurteilen zu dem Thema wurden marktübliche Preise zur Berechnung herangezogen und als Strafe mit einem 50-100% Aufschlag versehen.
__________________
dandyk.de
cdan ist offline   Mit Zitat antworten
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