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#1 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Nachnahmequittung bei DHL
Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:
Also - geht doch! Nachdem der Postbote das neue Knipseding gebracht hat und die Nachnahme kassierte, hat er brav eine Quittung (Formblatt 912-528-000) über den Erhalt des Nachnahmebetrags ausgestellt. Seine Argumentationskette, dass er das Paket doch nie ohne Geld herausgeben würde, habe ich dann brav über mich ergehen lassen ![]() Versenderbuchhaltung oder Post können jetzt schlampen wie sie lustig sind... ![]()
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#2 |
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
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Und, was hat er feines gebracht?
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The woods are lovely, dark and deep, But I have promises to keep, And miles to go before I sleep, And miles to go before I sleep. - Robert Frost
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#3 | |
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
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Zitat:
Dieser wird grundsätzlich bei DHL angemahnt, sofern ich nachweisen kann, dass die Sendung auch als Nachnahme bei DHL abgerechnet wurde. Sollte ich vergessen haben es als Nachnahme in der Versandsoftware zu deklarieren bin ich der Dumme und muss sehen, wie ich an mein Geld komme. |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Nix besonderes, eine kleine Canonknipse für den Hunger zwischendurch
![]() Wobei die Forderung gegenüber dem Kunden noch besteht. Wenn Du alles richtig gemacht hast, und der Postbote den Einzug des Nachnahmebetrags vergessen hat, besteht die Forderung gegenüber dem Kunden immer noch. Wenn ihr das im Innenverhältnis regelt, wirst Du die Forderung an die Post abtreten - Kunde muss nach wie vor zahlen. Wenn jetzt der Postbote kassiert hat und als Zeuge gegen den Kunden behauptet, er habe vergessen das Geld einzuziehen, hat der Kunde das Nachsehen. Denn die Forderung, sofern er die Behauptung des Postboten nicht widerlegen kann, besteht nach wie vor. Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
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#5 | |
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
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Zitat:
Diese fordere ich vom Kunden an, wenn der Postbote das Paket zugestellt hat, ohne zu kassieren, weil es nicht in seinem Scanner steht. Eben weil ich es nicht in der Software angegeben habe. Was mitunter nicht einfach ist, da der Kunde sich auf die Zahlungskonditionen auf dem Beleg bezeiht. "Hier steht aber Zahlung per Nachnahme drauf". Dann krame ich wiederrum meinen unterschriebenen Abholnachweis raus und weise nach, dass es sich nicht um eine Nachnahme handelt. Mitunter ist das alles nicht einfach und kommt zum Glück sehr selten vor. Quittung hin oder her. |
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#6 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr, aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden. Dazu gibt´s Gerichtsurteile. Wär´ ja nochmal schöner...
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#7 |
Registriert seit: 28.04.2005
Ort: Sauerland
Beiträge: 2.016
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Ich denke, Du solltest nach Threads von Claudio alias XxJakeBluesxX suchen
Gruß
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Darius kennst Du Akita? |
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#8 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#9 | |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Nein, denn es wurde auch schon berichtet, das der Bote behauptete, eine Quittung sei nicht vorgesehen (kostet ihn ja auch Zeit...). Dies zu widerlegen ist mein Ansinnen..
![]() Zitat:
Richtig, und weil Buxtehude so gesprochen hat, traut sich Hintertupfingen nicht, ein anderes zu fällen ![]() Mit einer Quittung erschlägst Du das Problem schon im Vorfeld. Meistens jedenfalls, schließlich hat ein Teilbereich dieses gelben Konzerns eigene Urkunden schon öffentlich als unverbindlich deklariert ![]()
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#10 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Na, klar!
![]() Sicher ist sicher!
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