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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Nachnahmequittung bei DHL
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Alt 21.11.2007, 13:01   #1
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Nachnahmequittung bei DHL

Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:

Also - geht doch!

Nachdem der Postbote das neue Knipseding gebracht hat und die Nachnahme kassierte, hat er brav eine Quittung (Formblatt 912-528-000) über den Erhalt des Nachnahmebetrags ausgestellt. Seine Argumentationskette, dass er das Paket doch nie ohne Geld herausgeben würde, habe ich dann brav über mich ergehen lassen .

Versenderbuchhaltung oder Post können jetzt schlampen wie sie lustig sind...
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Glenroses Kentucky Stinger
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Alt 21.11.2007, 13:10   #2
Daydreamer
 
 
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
Und, was hat er feines gebracht?
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The woods are lovely, dark and deep,
But I have promises to keep,
And miles to go before I sleep,
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- Robert Frost
Daydreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2007, 13:18   #3
astronautix
 
 
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Das schliesst an einen uralten Thread an, wo ein User bei einer Nachnahme eine Mahnung des Versenders über eine offene Rechnung bekam:
Ich versende oft Bestellungen per Nachnahme. Ab und an wird ein Betrag säumig.
Dieser wird grundsätzlich bei DHL angemahnt, sofern ich nachweisen kann, dass die Sendung auch als Nachnahme bei DHL abgerechnet wurde.
Sollte ich vergessen haben es als Nachnahme in der Versandsoftware zu deklarieren bin ich der Dumme und muss sehen, wie ich an mein Geld komme.
__________________
Grüße aus HC,
Frank

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Alt 21.11.2007, 13:41   #4
Dimagier_Horst

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Daydreamer Beitrag anzeigen
Und, was hat er feines gebracht?
Nix besonderes, eine kleine Canonknipse für den Hunger zwischendurch

Zitat:
Zitat von astronautix Beitrag anzeigen
bin ich der Dumme und muss sehen, wie ich an mein Geld komme.
Wobei die Forderung gegenüber dem Kunden noch besteht. Wenn Du alles richtig gemacht hast, und der Postbote den Einzug des Nachnahmebetrags vergessen hat, besteht die Forderung gegenüber dem Kunden immer noch. Wenn ihr das im Innenverhältnis regelt, wirst Du die Forderung an die Post abtreten - Kunde muss nach wie vor zahlen.

Wenn jetzt der Postbote kassiert hat und als Zeuge gegen den Kunden behauptet, er habe vergessen das Geld einzuziehen, hat der Kunde das Nachsehen. Denn die Forderung, sofern er die Behauptung des Postboten nicht widerlegen kann, besteht nach wie vor.
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
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Alt 21.11.2007, 13:50   #5
astronautix
 
 
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
Da sind wir dann wieder bei der Quittung als wichtigen Nachweis.
Diese fordere ich vom Kunden an, wenn der Postbote das Paket zugestellt hat,
ohne zu kassieren, weil es nicht in seinem Scanner steht.
Eben weil ich es nicht in der Software angegeben habe. Was mitunter nicht einfach ist, da der Kunde sich auf die Zahlungskonditionen auf dem Beleg bezeiht.
"Hier steht aber Zahlung per Nachnahme drauf".
Dann krame ich wiederrum meinen unterschriebenen Abholnachweis raus und weise nach, dass es sich nicht um eine Nachnahme handelt.
Mitunter ist das alles nicht einfach und kommt zum Glück sehr selten vor. Quittung hin oder her.
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Grüße aus HC,
Frank

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Alt 24.11.2007, 23:37   #6
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Die Herausgabe des Pakets an sich ist ja noch kein Zahlungsnachweis.
Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr, aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden. Dazu gibt´s Gerichtsurteile.
Wär´ ja nochmal schöner...
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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Alt 24.11.2007, 23:43   #7
D@k
 
 
Registriert seit: 28.04.2005
Ort: Sauerland
Beiträge: 2.016
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Finde den alten Thread jetzt nicht mehr....
Ich denke, Du solltest nach Threads von Claudio alias XxJakeBluesxX suchen

Gruß
__________________
Darius
kennst Du Akita?
D@k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2007, 00:20   #8
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von D@k Beitrag anzeigen
Ich denke, Du solltest nach Threads von Claudio alias XxJakeBluesxX suchen

Gruß
Exakt: http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...ad.php?t=30167
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Alt 25.11.2007, 02:17   #9
Dimagier_Horst

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...
Nein, denn es wurde auch schon berichtet, das der Bote behauptete, eine Quittung sei nicht vorgesehen (kostet ihn ja auch Zeit...). Dies zu widerlegen ist mein Ansinnen..

Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden.
Richtig, darf, aber muss nicht.

Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Dazu gibt´s Gerichtsurteile.
Richtig, und weil Buxtehude so gesprochen hat, traut sich Hintertupfingen nicht, ein anderes zu fällen

Mit einer Quittung erschlägst Du das Problem schon im Vorfeld. Meistens jedenfalls, schließlich hat ein Teilbereich dieses gelben Konzerns eigene Urkunden schon öffentlich als unverbindlich deklariert
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Glenroses Kentucky Stinger
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Alt 25.11.2007, 10:16   #10
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Mit einer Quittung erschlägst Du das Problem schon im Vorfeld.
Na, klar!
Sicher ist sicher!
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