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Alt 11.08.2009, 16:00   #10
Daydreamer
 
 
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Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Wozu der Streß: wenn's ein gewerblicher Händler ist, einfach das 14 tägige Rückgaberecht des Fernabgabegesetzes nutzen und anderswo kaufen. Ein Anwalt oder eine "Mängelrüge" sollte dazu nicht nötig sein.

Sorry für's OT.
Also so dreist (oder blind, je nachdem) wie da anscheinend vorgegangen wurde würde ich es auch nicht bei einem Widerruf bewenden lassen. Nachlieferung oder falls das nicht möglich ist Schadensersatz für die Mehrkosten des versprochenen Konverters bei einem Vertrauenswürdigeren Händler würde ich an der Stelle auch fordern.

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Ein 5 Jahre alter English Harbour Rum, mir selbst zum Geburtstag geschenkt
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The woods are lovely, dark and deep,
But I have promises to keep,
And miles to go before I sleep,
And miles to go before I sleep.
- Robert Frost

Geändert von Daydreamer (11.08.2009 um 16:02 Uhr)
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