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Alt 02.07.2022, 21:24   #1
jolini
 
 
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Ort: Bremen
Beiträge: 1.432
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ich glaube, es gibt keine DIN-Norm dafür.

Nach meiner Definition ist "Langzeitbelichtung" länger als die maximale Zeit, die ich direkt an der Kamera einstellen kann. Dafür benötige ich also zwingend zusätzliche Hilfsmittel (arretierbarer Fernauslöser, externer Timer usw.). Diese Definition hinge dann auch vom Kameramodell ab; bei den aktuellen Sonys wäre es länger als 30 Sekunden, bei meiner alten XE-5 schon alles länger als 8 Sekunden.

Die Bedienungsanleitungen von Sony definieren "Langzeitbelichtung" einerseits einfach als Synonym für die "BULB"-Einstellung, egal wie lange man damit nun tatsächlich belichtet hat, und andererseits als die Zeit, bei der die "Langzeit-Rauschminderung" aktiv wird, also alles ab einer Sekunde aufwärts.
Das sehe ich nicht ganz so kritisch aber jenseits von 10 sec ist schon eine gute Faustregel.

Hier als Beispiel eine Belichtung von 416 sec (fast sieben Minuten!), die ich an anderer Stelle im Forum schon mal gezeigt habe:


Bild in der Galerie

Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
DU solltest Dich natürlich während der Aufnahme nicht bewegen.
Warum denn nicht? Wenn ich die Kamera in Bulb verriegelt habe kann ich doch beliebig (nachts und dunkel gekleidet) vor der Kamera mit offenem Verschluß rumturnen. In obigem Bild ist alles in Bewegung, insbesondes die "Beleuchter" und auch die "Schattenspender". Das macht doch erst den Reiz aus - du kannst dich unsichtbar in deinem Bild bewegen und es mitgestalten.

mfg / jolini
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I often think the night is more alive and more richly colored than the day. [Vincent Van Gogh]

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